"Berechtigtes Interesse" an Personenstandsurkunden als Erbe 3. Ordnung
Angenommen ich wüsste das ich Miterbe 3. Ordnung eines Werthaltigen Erbes bin. Dann müsste ich beim Erbschaftsantrag mein Verwandschaftsverhältnis zum Erblasser und den Ausfall der Erben 1. Und 2. Ordnung mittels Personenstandsurkunden nachweisen. Beim Aufstieg in meinem Stamm bis zum Gemeinsamen Vorfahren mit dem Erblasser greift §62 (1) Satz 1:
"Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen."
Beim Abstieg in den Stamm des Erblasser greift das nicht mehr und man muss ein rechtliches Interesse nachweisen
"Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. "
Ein Nachweis meines Intereses ergibt sich ja im Grunde erst aus dem Erbschein, der nachweißt das ich Erbe bin. für dessen Beantragung brauche ich ja aber die Personenstandsurkunden des Erblassers und seines und meines Stammes.
Edit mit Fragestellung: Wir kann ich mein berechtigtes Interesse nachweisen ohne Beweise für meine Verwandtschaft zu haben?