u/Aggressive_Access316

Frage zu den Bestehensregelungen des Projektbereichs bei FIAE

Hallo,

ich hätte eine kurze Frage zu den Bestehensregelungen der Abschlussprüfung Fachinformatiker Anwendungsentwicklung nach der FIAusbV.

Nach meinem Verständnis ergibt sich der Prüfungsbereich
„Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes“ aus den beiden Bestandteilen:

  • Betriebliche Projektarbeit (Projekt + Dokumentation)
  • Präsentation und Fachgespräch

Das leite ich aus Anlage 2 zu § 14 Absatz 2 FIAusbV ab. Dort wird der Prüfungsbereich „Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes“ als ein gemeinsamer Prüfungsbereich aufgeführt und gleichzeitig festgelegt, dass innerhalb dieses Prüfungsbereichs die „Betriebliche Projektarbeit“ mit 50 Prozent sowie „Präsentation und Fachgespräch“ ebenfalls mit 50 Prozent gewichtet werden.

Daher verstehe ich die Regelung so, dass beide Bestandteile zunächst zu einer gemeinsamen Note für den einen Prüfungsbereich „Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes“ zusammengeführt werden.

In § 16 FIAusbV steht außerdem:

  1. Teil 2 muss insgesamt mindestens „ausreichend“ sein
  2. Mindestens drei der vier Prüfungsbereiche aus Teil 2 müssen mindestens „ausreichend“ sein
  3. Kein Prüfungsbereich aus Teil 2 darf „ungenügend“ sein

Daher meine Frage:

Gilt der Bereich
„Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes“ tatsächlich als EIN gemeinsamer Prüfungsbereich bzw. eine gemeinsame Note – genau wie die drei anderen Bereiche („Planen eines Softwareproduktes“, „Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“)?

Konkret gefragt:
Wenn der kombinierte Projektbereich insgesamt über 30 Punkten liegt und die übrigen Bestehensregeln erfüllt sind, wäre die Prüfung dann sogar theoretisch mit 0 % im Fachgespräch formal bestanden, sofern Projektarbeit und Dokumentation den Bereich insgesamt noch auf mindestens „ausreichend“ anheben?

Laut einer IHK-Notenrechner-Excel-Tabelle sowie dem Rechner von Roody würde folgendes Beispiel nämlich trotzdem als „bestanden“ gewertet werden:

Teil 1:

  • Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes: 85 Punkte

Teil 2:

  • Planen eines Softwareproduktes: 79 Punkte
  • Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen: 65 Punkte
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 72 Punkte
  • Betriebliche Projektarbeit: 74 Punkte
  • Präsentation und Fachgespräch: 0 Punkte

Dabei würde der kombinierte Bereich
„Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes“ trotzdem noch bei 37 Punkten liegen und laut Rechner die Bestehensregelungen erfüllen.

Grundlage meiner Frage sind insbesondere:

  • § 16 FIAusbV
  • Anlage zu § 14 FIAusbV (Gewichtung der Prüfungsbereiche)

Vielen Dank im Voraus.

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u/Aggressive_Access316 — 5 days ago