Enphase + BKW 60% Regel
Ich habe seit dem Winter eine Solaranlage mit Enphase Mikrowechselrichtern von 1komma5°, zuvor hatte ich schon ein kleines BKW installiert. Parameter
- BKW 800Wp Module und Wechselrichter (angemeldet seit 3 Jahren)
- Solaranlage 9kWp Module, Wechselrichter 7,6kW (mit diesen Parameter wurde die Anlage auch beim Netzbetreiber Stadtwerke München angemeldet)
Die Anlage fällt (damit) unter die 60% Regelung nach der EnWG nach der Novelle von Frühjahr 25.
Was ich sehe ist, dass die Einspeiseleistung auf rd. 4,6kW begrenzt wird, was offensichtlich 60% der Wechselrichterleistung der Enphase-Mikrowechselrichter entspricht. Dh die Leistung des BKW wird damit quasi ausgenullt.
Der Elektriker von 1komma5° schreibt mir hierzu, dass die Enphase-Anlage nach VDE AR-N-4105:2018 arbeitet. Auf die Norm habe ich keinen Zugriff, kann hierzu also (als quasi Laie) nichts sagen.
Was ich selbst an mehreren Stellen im Netz gelesen habe ist:
- dass die 60% Begrenzung auf die "installierte Leistung" bezieht, und diese bei Solaranlagen auf die Peakleistung der Module entspricht.
- dass das angemeldete Balkonkraftwerk nach Solarpaket 1 eine separate Anlage sind und bei der 60% Regel der Hauptanlage nicht berücksichtig werden.
Demnach würde ich erwarten, dass meine Anlage bei 9kw * 0,6+0,8kw = 6,2kW abgeregelt werden sollte.
Wer kann mir denn sagen, was tatsächlich gilt, und wie hier die VDE Norm hineinspielt?