Bürgergeld: Diese Mütter trifft die neue Bürgergeld-Pflicht ab Juli 2026 am härtesten

Ab dem 1. Juli 2026 gilt für erziehende Eltern im Bürgergeld-Bezug eine neue Regel: Sobald ihr Kind den ersten Geburtstag gefeiert hat, stuft das Jobcenter Arbeit, Eingliederungsmaßnahmen oder Sprachkurse in der Regel als zumutbar ein.

Das ist das Herzstück des 13. Gesetzes zur Änderung des SGB II (BT-Drs. 21/3541, Inkrafttreten 01.07.2026). Bislang galt der Schutz bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Mit dem 13. Änderungsgesetz verliert er diese Grenze – zwei Jahre früher als bisher.

Uns Betrifft das nun, aber wir wollen unsere 8 Monate alte Tochter frühstens mit zwei Jahren in die Betreuung schicken.
Ich mache eine ALG1 geförderte Umschulung, die Mutter ist seit Geburt der ersten Tochter (vor 4 Jahren) in Elternzeit, die zweite Tochter kam "leider" kurz vor dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt... also weiter Bürgergeldempfängerin. Nun soll die kleine BEtreuut werden ab dem ersten Lebensjar, das machen wir aber nicht mit! Ab ca. zwei Jahren kommt das für uns in Frage. Also Gürtel noch enger schnallen... Armes Deutschland :-(

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u/CultureUseful7233 — 4 months ago