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Balkonkraftwerk als Mieter – was seit Oktober 2024 wirklich gilt (DE & AT)

Immer wieder tauchen hier Fragen auf ob Mieter überhaupt ein BKW installieren dürfen. Hier eine Zusammenfassung der aktuellen Rechtslage:

Deutschland: Seit dem 17. Oktober 2024 ist das Balkonkraftwerk offiziell als privilegierte Maßnahme im § 554 BGB verankert. Das bedeutet konkret:

  • Vermieter können nicht mehr einfach Nein sagen
  • Eine Ablehnung ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich (z.B. nachgewiesene Sicherheitsgefahr)
  • Reine Geschmacks- oder Optik-Argumente reichen nicht mehr aus
  • Ihr müsst den Vermieter schriftlich informieren und um Erlaubnis bitten – einfach montieren ohne Rücksprache ist nicht empfehlenswert

Österreich: Die Rechtslage ist etwas anders als in Deutschland. Es gibt kein vergleichbares Bundesgesetz – aber:

  • Viele Bundesländer haben eigene Regelungen
  • Die Tendenz der Gerichte geht klar in Richtung "Vermieter muss zustimmen"
  • Wien hat eigene Förderungen die auch Mieter nutzen können

Praktischer Tipp für beide Länder: Schreibt dem Vermieter ein kurzes Schreiben mit Foto der geplanten Montage, Verweis auf die Rechtslage und dem Hinweis dass ihr einen handelsüblichen Geländerhalter verwendet. Die meisten Hausverwaltungen reagieren inzwischen pragmatisch.

Habt ihr Erfahrungen mit eurer Hausverwaltung gemacht? Gerne in den Kommentaren!

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u/EnergiespArt — 7 days ago