u/GeHeJe

Zählermeldung bei rücklaufenden Zähler

Zählermeldung bei rücklaufenden Zähler

Liebe Schwarmintelligenz,
ich habe eine Frage bezüglich dieses Schreibens unseres Netzbetreibers.

Ausgangslage:
- Balkonkraftwerk wurde vor 2 Wochen in Betrieb genommen und wird demnächst auch gemeldet.

- Der Netzbetreiber möchte den aktuellen Zählerstand wissen.

- Der Stromanbieter ist ein anderes Unternehmen.

Nun ist es ja so, dass sich der Zähler bis zur Auswechslung vermutlich weiter zurückdrehen wird als der Stand, den ich dem Netzbetreiber jetzt mitteile.
Weiß jemand aus der Community, wie so etwas normalerweise gehandhabt wird, vor allem im Hinblick auf die Abrechnung beim Stromanbieter bezüglich des tatsächlichen Verbrauchs?

Kann ich den Zählerstand bedenkenlos einreichen oder sollte ich lieber schätzen lassen? Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht, welche Auswirkungen das auf das Netzentgelt haben könnte.

Ich bin dankbar für jede Hilfe! Hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Edit:
Ich glaube ich habe es schlecht formuliert. Das Schreiben kam unabhängig vom BKW. Es geht anscheinend um die Netzentgeldberechnung. Das BKW haben wir halt zeitgleich in Betrieb genommen. Danke schonmal für die vielen Antworten. Natürlich wird das BKW in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist angemeldet.

Meine Tendenz geht dazu, den Netzbetreiber schätzen zu lassen. Ich glaube dadurch wird das Netzentgeld nicht höher werden und es wird sicherlich nicht weniger werden, wenn ich meinen niedrigeren als angenommen Zählerstand mitteile. Es geht schließlich nicht um die Jahresabrechnung meines Stromvertrages. Dieser ist bei einem anderen Unternehmen im Oktober. Bis dahin wird der Zähler wohl auch ausgetauscht sein.

u/GeHeJe — 2 days ago