Frust ums EnWG §14a
Moin alle zusammen,
wenn es um Wallboxen, Wärmepumpen, Klimaanlagen etc. geht, kommt man wohl kaum mehr darum herum, sich mit dem Energiewirtschaftsgesetz §14a auseinanderzusetzen.
So weit, so gut nur ist es wirklich frustrierend feststellen zu müssen, wie unklar der Anschluss einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung beschrieben ist. Man soll als Installateur/Fachbetrieb Verantwortung für etwas übernehmen, bei dem der VNB selbst noch nicht weiß, wie genau er es haben möchte.
In den TAB unseres Netzbetreibers wird zumindest empfohlen, die Vorbereitung für eine Steuerbox o. ä. über eine digitale Schnittstelle (RJ45-Buchse) vorzusehen. Das ist ja auch alles okay, aber was mache ich mit Verbrauchern, die solch einen Anschluss nicht unterstützen bzw. nicht darüber verfügen, aber dennoch per WLAN netzfähig sind?
Führe ich die Datenleitung trotzdem ein und lasse sie dort erst einmal als Reserve liegen?
Bisher habe ich gefühlt 100 Wallboxen verglichen und jede hat eine andere Lösung. Die eine arbeitet über potenzialfreie Kontakte, die nächste über LAN, RS485, WLAN oder proprietäre Schnittstellen. Da kann man ja nur verrückt werden …
Wie löst Ihr diese "Herausforderung" in eurem Betrieb?