Karenzzeit als selbstständiger
Bürgergeld als Selbstständiger, es geht um "nicht erhebliches Vermögen" und private Altersvorsorge.
Die 40.000 Euro grenze gilt für eine Karenzzeit von 1 Jahr.
Laut Gesetz gilt die Karenzzeit bei einem Erstantrag, sofern man in den letzten 3 Jahren (?) nicht bereits Bürgergeld/ Grundsicherung erhielt.
Gibt es Fälle, bei denen man auch bei kürzererm Abstand trotzdem wieder die volle Karrenzzeit hat? ZB weil man zuvor das Bürgergeld über "vereinfachten Antrag" durch Corona erhielt, weil es Bürgergeld statt Grundsicherung hieß, weil man selbstständiger ist und keine Festanstellung dazwischen hatte oder oder oder?
Danke!