
Frage zu Grillen in Mannheim
Hallo!
Ich will nur mal sicher gehen: heißt das, ich darf auch auf meinem Balkon innerhalb des Innenstadtrings nicht grillen? Klingt zumindest so, sicher bin ich mir aber nicht.
Und wenn ja, wie sehr wird das durchgesetzt und was passiert wenn man es hypothetisch trotzdem machen würde? Ich sehe unter § 14 Abs. 3 Gelduße 5-5000€, wie schätzt ihr das ein?
Nicht, dass ich das vor habe, würde mich nur interessieren.
Danke für eure Hilfe und viel Erfolg in der anstehenden heißen Woche!
zu finden in der „Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen
Straßen und Anlagen und zur Abwehr von verhaltensbedingten Gefahren
im Stadtkreis Mannheim
(Allgemeine Polizeiverordnung)“