


Kreatives Parken oder doch legal?
Straße mit eingeschränktem Haltverbot, Zusatzzeichen: „auf dem Seitenstreifen" + „Bewohner mit Parkausweis frei". Heißt ja: In den Buchten dürfen nur Anwohner parken.
Der silberne Opel hat sich wohl gedacht: kein Ausweis, kein Problem und parkt einfach neben den Buchten auf der Fahrbahn.
Ist das „Parken in zweiter Reihe", obwohl neben ihm kein Auto steht? Oder eher Verstoß gegen § 12 Abs. 4 StVO (Seitenstreifen vorhanden, aber auf der Fahrbahn geparkt)? Oder Parken im eingeschränkten Haltverbot? Oder sogar rechtens?