Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Hi,
Ich hab meine Ausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik vor dem 1.8.2016 absolviert und soll im Betrieb als Elektrofachkraft bestellt werden.
Mit dem Ausbildungsabschluss habe ich auch den Schein "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" erhalten. Alle Aussagen über die Definition dieser festgelegten Tätigkeiten waren mehr als schwammig. "Das was du halt in die Ausbildung gelernt hast."
An meinem zweiten Ausbildungstag habe ich schon Powerlock-Dimmer angeschlossen und war in der Woche darauf auf einem Golfplatz tätig und habe Leitungen verlegt und andere Festinstallationen vorgenommen.
Nun stolpere ich über den Vergleich der, seit 1.8.2016 mitgelieferten, Fachkraft für Veranstaltungstechnik-Bescheinigung und der für festgelegte Tätigkeiten.
Kann ich als "vollwertige" Elektrofachkraft bestellt werden?
VLPT und DGUV sagt wohl nein. (https://www.vplt.org/wiki/elektrofachkraft-fuer-veranstaltungstechnik-elektrotechnische-taetigkeiten/) mit download Hinweis zur Stellungnahme der DGUV. Irgendwie wertet dies die vorherigen Gesellen doch ab? Der neue Unterrichtsstoff nach SQQ1 scheint auch nicht anders zu sein, als der, den ich gelernt habe.
Es gibt "Upgrade" Module, die man mit meiner Ausbildungshistorie besuchen kann. Abgekürzte Versionen, da ich ja schon Fachkraft bin und Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.
Diese dauern zwischen 13 und 27 Tagen und Kosten bis zu 3000€.
Hat damit schon jemand Erfahrung. Habt ihr euch von den festgelegten Tätigkeiten zur "vollwertigen" Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik "upgraden" lassen?