
Denkmalschutz
Wir haben die Denkmalschutz Seite bei uns umfassend überarbeitet.
Es gibt jetzt auch ein Musterschreiben und Anleitung zum Behörden Umgang

Wir haben die Denkmalschutz Seite bei uns umfassend überarbeitet.
Es gibt jetzt auch ein Musterschreiben und Anleitung zum Behörden Umgang
Weil wir beim BalkonSolar Verein immer wieder Anfragen bekommen zu schwierigen Vermietern und Ablehnungen, habe ich da mal aufgeschrieben was Mieter etc. tun können:
https://balkon.solar/news/2026/05/14/wie-gehe-ich-mit-einem-ablehnenden-vermieter-um/
Wie lange darf sich der Vermieter zeit lassen um meinen Antwort auf Steckersolar am Balkon zu bearbeiten?
Wir sagen:Drei Wochen aber sicher nicht mehr
Darum: Frist setzen und bei Verzögerung und Salami Taktik den Einbau androhen
Details: https://balkon.solar/endlos
Wir glauben auch nicht, dass er eine Fachunternehmererklärung einfordern kann: https://balkon.solar/news/2026/05/13/fachunternehmererklaerung/
Wir gehen davon aus, dass der Vermieter nicht einfach pauschal den Einbau eines Messgerätes im Sicherungskasten durch einen Elektriker:in verbieten kann.
Er muß das Interesse an Geldsparen und Nutzung eines Steckersolargerätes durch den Mieter überwinden, was nur in Ausnahmefällen (sehr alter Sicherungskasten) der Fall sein dürfte.
Aber dann bedarf es einer genauen, auch auf diese Wohnungen Situation zugeschnittenen Erklärung
War ja immer wieder diese Auflage E-Check durch den Mieter beziehungsweise auf Kosten des Mieters durch einen Elektriker kommt, habe ich das noch mal ausführlich auf dem Blog vom Balkon Solarverein aufgeschrieben: https://balkon.solar/news/2026/05/08/e-check-auflage-fuer-den-mieter-bei-balkonsolar/
Wir haben den Artikel zu Verhinderungsauflagen gegen BalkonSolar durch Vermieter überarbeitet und aktualisiert, da es dazu aktuell wieder mehr Anfragen gab. Wir haben auch viele Hinweise verlinkt und arbeiten ständig an Artikel zu dem Thema.
https://balkon.solar/news/2024/05/15/die-neue-strategie-zur-verhinderung-von-balkonsolar-auflagen/
Habt ihr noch Hinweise, die drauf sollen?
Absurder geht es nicht kaum: Auf dieser Website schildert ein Münchner Mieter wie seine Genossenschaft ihn seit dem 21.10.24 vom einem Balkonkraftwerk abhält und ihm Angebote von 2187 bis 4938 EUR für Installations eines 500 Wp BalkonSolar Gerät zuschickt.
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