u/Abject_Employ7690

Abmahnung wegen Fernbleibens trotz Urlaub

Hallo zusammen,

Meine Frau befindet sich gerade nach der Elternzeit wieder in ihrer Berufsausbildung.

Ihr Arbeitgeber hat ihr unaufgefordert nach Ablauf der Elternzeit zum 12.05.2026 mitgeteilt, dass sie ihren angesparten Urlaub aus ihrer Zeit im Berufsverbot vom 12.05. - 19.06.2026 nehmen muss und danach wieder startet. Dies wurde unabhängig von 2 Vorgesetzten schriftlich bestätigt. Sie war fein damit und ist mit diesem Gedanken ins Abbummeln ihres Urlaubs gegangen und man hat ihr in der Mail noch mitgeteilt, das man ihr ihre Unterrichtszeiten nachsendet. Diese hat meine Frau laut eigenen Angaben nie erhalten.

Am 06.06.2026 kam dann eine schriftliche Abmahnung ihres Arbeitgebers, dass ihre Schule mitgeteilt hat, das sie unentschuldigt dem Unterricht vom 26.05. - 30.05.2026 und 01.06. - 05.06.2026 ferngeblieben ist. Sie ist dann trotz ihres ihr genehmigten Urlaubs ab dem 08.06.2026 kurzfristig wieder zum Theoretischen Unterricht gegangen. Gleichzeitig wurde für diese Zeiträume einmal eine Aufforderung zur Rückzahlung für den Mai 2026 zugeschickt und für den Juni 2026 das Gehalt teilweise einbehalten.

Alle gütlichen Klärungsversuche von unserer Seite, dass hier eine Pflichtverletzung vom Arbeitgeber vorlag, es keine absichtlich Pflichtverletzendes Fernbleiben vorlag, dass zugesagte Urlaubsanträge bindend sind und auch er als Arbeitgeber prüfen müsse ob Theoretische Blöcke in dieser Zeit stattfinden, versackten in der Aussage, sie hätte sich selbst informieren müssen wann sie Theorie hat.

Wie ordnet ihr diesen Konflikt ein. Ich sehe hier Laienhaft mehrere Verletzungen. Das Unterbrechen des Urlaubs, das Pflichtverletztende einbehalten der Ausbildungsvergütung für diesen Zeitraum und die Pflichtverletzung dies als Ausbildungsbetrieb nicht geprüft und leichtfertig genehmigt zu haben.

Ich danke euch für eine Einschätzung.

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u/Abject_Employ7690 — 10 hours ago