u/AddressLast459

Vom TVöD in TV-L und andersherum Wechsel ohne Probezeit möglich?

Ich bin selbst aktuell im TV-L angestellt und habe einen unbefristeten Vertrag. Mich würde interessieren wie die Tarifverträge dazu laufen. Kennt sich hier jemand aus?

Wenn ich vom TV-L in den TVöD wechseln würde, hätte ich erneut eine Probezeit oder wäre ich direkt dementsprechend drinne.

Wenn ich innerhalb meines Tarifvertrages wechseln würde, ist es ja logisch dass es nicht erneut eine Probezeit gibt.

Wie sieht ihr das?

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u/AddressLast459 — 1 day ago

Fachassistent (Leistungsgewährung im Jobcenter) - Bewerbung, Aufgaben & Aufsstiegschancen

Hey Leute,

vielleicht gibt es hier einige Mitarbeiter im Jobcenter, die hier etwas über den Arbeitsalltsg, Bewerbung und Aufstiegsmöglichkeiten berichten könnten. Die Stelle ist oben benannt. Es ist eine Stelle in einer Großstadt in Westdeutschland.

Folgende Infos habe ich bisher:

Dein Alltag wäre im Kern:
Leistungsanträge bearbeiten
Bürgergeld-Anträge prüfen, Anspruchsvoraussetzungen kontrollieren, Berechnungen durchführen, Bescheide erstellen und Auszahlungen veranlassen.

Laufende Fälle betreuen
Änderungen bearbeiten (z. B. Einkommen, Umzug, Bedarfsgemeinschaft, Sanktionen, Weiterbewilligungen).

Kund:innen beraten
Fragen zu Leistungsansprüchen, Bescheiden, Nachweisen und Verfahren erklären.

Zusammenarbeit mit anderen Stellen
Austausch mit Arbeitsvermittlung, Krankenkassen, anderen Behörden etc.
Rechtliche Prüfung / Verwaltung
Gesetzliche Vorgaben anwenden (vor allem SGB II), Entscheidungen dokumentieren, Fristen einhalten.

Mich würde aber explizit interessieren, welche Unterschiede es da in der Position zu anderen Tätigkeiten/Positionen im Jobcenter gibt? Welche Aufstiegsmöglichkeiten und was in einem Vorstellungsgespräch in dem Bereich genau erfragt wird.

Habt ihr sonst noch Tipps und würdet ihr diesen Bereich weiter empfehlen?

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u/AddressLast459 — 1 day ago

Die Volltext-Veröffentlichung zum BSH Gender Urteil ist da! - Sehr spannend.

Vorab: Dieser Beitrag ist lediglich zur Einordnung gedacht und für alle interessant, die explizit genauer verstehen möchte wie anfang des Jahres das Landesarbeitsgericht geurteilt hat. Den Link dazu findet ihr hier: https://www.juris.de/static/infodienst/autoren/D\_NJRE001641543.htm

Das LArbG Hamburg hat die außerordentliche Kündigung einer Strahlenschutzbeauftragten für unwirksam erklärt.
Das Gericht prüfte nach § 626 BGB zuerst, ob überhaupt eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung vorlag. Ergebnis: nein.

Zwar verweigerte die Klägerin die verlangte Überarbeitung der Strahlenschutzanweisung (Gendern + inhaltliche Konkretisierung), die Weisung war aber teilweise unwirksam. Die inhaltliche Bearbeitung gehört zum strahlenschutzrechtlichen Aufgabenbereich und hätte ihr nach § 70 Abs. 2 StrlSchG ausdrücklich schriftlich übertragen werden müssen. Das war nicht erfolgt.

Auch eine Umdeutung zur normalen arbeitsvertraglichen Weisung lehnte das Gericht ab. Ohne wirksame Pflichtübertragung keine Pflichtverletzung – und damit kein wichtiger Grund für eine Kündigung.

Frühere Konflikte oder angeblich negatives Verhalten der Klägerin erwähnte das Gericht zwar, stützte die Entscheidung darauf aber nicht. Entscheidend war allein die fehlende rechtliche Grundlage der Weisung.

Das hier ist lediglich eine grobe Zusammenfassung der inhaltlichen Prüfung. Es wird von mir ausdrücklich empfohlen, das Urteil vollständig zu lesen. Möglicherweise ist das Urteil auch für viele im ÖD interessant, die in einer ähnlichen Situation stecken.

Bitte bleibt alle sachlich! Schönes Wochenende an alle 🎉

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u/AddressLast459 — 1 day ago