u/Ajdjqlcagka

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Kann der Vermieter mich zu streichen zwingen?

Hallo zusammen,ich ziehe Mitte September aus meiner Mietwohnung aus, in der ich jetzt 2,5 Jahre gewohnt habe. Gekündigt habe ich zum 31. Oktober, eine Nachmieterin ist schon gefunden und die Wohnungsübergabe soll am 15.09. sein. Mein Vermieter besteht darauf, dass ich die Wohnung vorher komplett streiche.

Im Mietvertrag steht dazu Folgendes:

>Wird die Wohnung im renovierten oder nicht renovierungsbedürftigen Zustand an den Mieter übergeben, ist der Mieter während der Mietzeit verpflichtet, die laufenden Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung fachgerecht auszuführen oder auf seine Kosten ausführen zu lassen, soweit diese durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache erforderlich geworden sind.

In diesen Fällen ist der Vermieter auch nicht verpflichtet, selbst Schönheitsreparaturen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache durch den Mieter erforderlich geworden sind, durchzuführen oder deren Kosten zu tragen.

Hierzu gehören insbesondere das Anstreichen bzw. Tapezieren der Wände und Decken sowie der Innentüren, das Lackieren der Heizkörper und Heizrohre sowie der Außentüren und Fenster von innen.

Fällige Schönheitsreparaturen sind spätestens bei Mietende nachzuholen.

Die Schönheitsreparaturen sind nach § 243 BGB, soweit erforderlich, in fachgerechter „mittlerer Art und Güte“ zu leisten und richten sich im konkreten Fall nach dem Renovierungsbedarf, d. h. je nach Zustand der Mietsache früher oder später.

Meiner Meinung nach sind die Wände noch völlig in Ordnung. Ich habe die Wohnung damals von meiner Vormieterin bereits gestrichen übernommen, allerdings auch nicht perfekt. Die Wände waren schon beim Einzug teilweise etwas fleckig bzw. ungleichmäßig gestrichen.Ich habe dem damals zugestimmt, dass es für mich so in Ordnung ist. Ich habe in den 2,5 Jahren keine Bilder aufgehängt oder groß etwas an den Wänden gemacht. Deshalb würde ich sagen, dass sie heute ungefähr so aussehen wie beim Einzug. Kleine Stellen würde ich natürlich ausbessern, aber die komplette Wohnung neu zu streichen halte ich eigentlich nicht für nötig. Das Ganze ist auch zeitlich ziemlich ungünstig. Ich ziehe erst am Wochenende vor der Übergabe aus und hätte dann nur noch den Montag zum Streichen, an dem ich auch arbeiten muss. Der Vermieter meinte am Telefon, ich solle dann eben eine Malerfirma beauftragen. Ehrlich gesagt sehe ich aber nicht ein, dafür auf eigene Kosten 1.000 € oder mehr zu zahlen, wenn die Wände noch gut aussehen. Ich hatte auch vorgeschlagen, die Übergabe erst Ende September zu machen, damit ich mehr Zeit habe. Das möchte er aber nicht, weil er dann im Urlaub ist.

Wie würdet ihr das einschätzen? Kann er mich mit dieser Klausel wirklich dazu verpflichten, die komplette Wohnung zu streichen? Und was kann passieren, wenn ich nur kleinere Stellen ausbessere und die Wohnung ansonsten so übergebe?

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u/Ajdjqlcagka — 3 days ago