u/AlternativeInvite123

Ferienwohnung in Belgien – wie angeben bei Antragsveranlagung nach § 1 Abs. 3?

Hallo zusammen,

vielleicht kennt hier jemand eine ähnliche Situation und kann uns weiterhelfen. Wir wohnen in Belgien und arbeiten beide in Deutschland, sind also Grenzgänger. Die deutsche Erklärung machen wir auf Antrag als unbeschränkt Steuerpflichtige (§ 1 Abs. 3 EStG), zusammen veranlagt. Seit Juni 2025 vermieten wir eine Ferienwohnung, die zu unserem Haus in Belgien gehört (im Haupthaus wohnen wir selbst).

Wir hängen jetzt an der Frage, wie wir die Ferienwohnung in der deutschen Erklärung überhaupt behandeln müssen. Konkret drei Sachen:

Müssen wir sie überhaupt angeben, oder fällt sie unter die Ausnahmen beim Progressionsvorbehalt, weil sie in der EU liegt und vermietet wird?

Falls ja, wie macht man das als § 1-Abs.-3-Fall richtig?

Und falls sie in den Progressionsvorbehalt fällt: Können wir dann die Kosten der Wohnung gegenrechnen, also einen Verlust ansetzen, der unsere Steuer drückt? Wenn ja, in welche Anlage gehört das und wie genau muss man das aufschlüsseln?

Online finden wir dazu leider ziemlich widersprüchliche Aussagen, vor allem für unsere Konstellation.

Noch kurz, damit kein falscher Eindruck entsteht: Wir wollen hier keine kostenlose Steuerberatung abgreifen. Wir suchen tatsächlich schon länger einen Steuerberater im Grenzgebiet, der sich mit dem deutsch-belgischen Thema auskennt, haben aber bisher nur Absagen wegen Auslastung bekommen. Also versuchen wir es erstmal selbst mit WISO und etwas KI-Unterstützung und wären für jeden Hinweis dankbar, wo wir weiterlesen können oder was ihr aus eigener Erfahrung wisst.

Danke schon mal und viele Grüße

reddit.com
u/AlternativeInvite123 — 2 days ago