r/Steuern

Thema Abfindung

Ich hab 2025 eine Abfindung erhalten

Jetzt lief das Thema mit der Rechtschutzversicherung über meine Lebensgefährte, da ich bei ihr mitversicherten bin

Kann ich die Kosten für die Selbstbeteiligung bei mir angegeben? Meine Freundin selber keine Steuererklärung macht.

Wie gebe ich bei mir die Freistellung an, was ich genau das Datum angeht, wenn ich freigestellt habe?

Gilt noch die fünfte Regelung, dass ich diese auch fünf Jahre austeilen kann

Vielen Dank im Voraus für konstruktive Hilfe

Beste Grüße 🖖

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u/dragon_hyper — 10 hours ago

Steuer bei Schenkung und Kauf (je 50%) einer Immobilie

Hi Zusammen,

Ich plane gerade mit meiner Partnerin ein Haus zu sanieren. Wir waren dazu bereits beim Notar. Es steht nun zur Diskussion, wie wir das Haus aus steuerlicher Sicht am besten übertragen bekommen sollen.

Die Ausgangslage:
-Das Haus ist in Familienbesitz und gehört aktuell meiner Mutter
-Meine Mutter möchte mir das Haus schenken
-ich habe noch eine Schwester, die eine Gegenleistung in selber Höhe erhalten soll
-Meine Partnerin und ich sind aktuell nicht verheiratet
-Wir beide tragen die Sanierung zu je 50%, deswegen sollen auch beide ins Grundbuch

Der aktuelle Plan:
-Meine Mutter schenkt mir die Hälfte des Hauses. Sagen wir 50.000€, wenn das Haus insgesamt 100.000€ wert wäre.
-> keine Schenkungssteuer da unter Freibetrag

-Meine Partnerin leistet eine Zahlung in Höhe von 50.000€ als Gegenleistung für die andere Hälfte des Hauses an meine Mutter
-> Grunderwerbssteuer fällt nur für diese 50.000€ an

-Meine Mutter gibt diese 50.000€ dann an meine Schwester weiter
-> keine Schenkungssteuer da unter Freibetrag

Seht ihr aus steuerlicher Sicht Optimierungspotentiale oder Probleme bei diesem
Vorgehen?
Und ist es korrekt, dass nur auf 50.000€ Grunderwerbssteuer anfallen würden? Oder würde die Steuer für die vollen 100.000€ anfallen?

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u/sw10-rensan — 1 day ago

Pendlerpauschale: Firmenwagen des Vaters (Angestellter) nutzen – absetzbar?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Entfernungspauschale bei etwas ungewöhnlicher Fahrzeugnutzung und würde mich über eure Einschätzung freuen.

Ausgangslage:
• Arbeitsort Düsseldorf, einfache Entfernung
Wohnung–erste Tätigkeitsstätte: 152 km

•	Ich bin an ca. 65 % der Jahresarbeitstage im Büro (regulär 3x/Woche, in jeder 4. Woche 4x)

•	Für die Fahrten nutze ich abwechselnd: die Bahn, den Firmenwagen meines Vaters (er ist selbst Angestellter, der Wagen wurde ihm von seinem Arbeitgeber als Dienstwagen gestellt) und den Privatwagen meiner Mutter

Zur Absicherung der Fahrzeugnutzung:
• Für den Wagen meiner Mutter habe ich eine schriftliche Überlassungserklärung und bin als Fahrer in der Kfz-Versicherung eingetragen

•	Beim Dienstwagen meines Vaters ist im Leasingvertrag ausdrücklich geregelt, dass Familienangehörige das Fahrzeug mitnutzen dürfen; auch hier bin ich in der Versicherung eingetragen

Da ich nicht ausschließlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahre, komme ich ohnehin über die 4.500 €-Deckelung hinaus (die ja nur bei reiner ÖPNV-Nutzung gilt) und muss das entsprechend nachweisen.

Meine eigentliche Frage: Kann ich die Entfernungspauschale auch für die Tage geltend machen, an denen ich mit dem Firmenwagen meines Vaters fahre? Das Fahrzeug ist ja kein “eigenes”, sondern wurde ursprünglich meinem Vater als geldwerter Vorteil von dessen Arbeitgeber überlassen – zählt es trotzdem als “mir zur Nutzung überlassenes Kraftfahrzeug” i.S.d. § 9 EStG, wenn ich nachweislich (Leasingvertrag + Versicherungseintrag) mitfahren darf?

Hat jemand Erfahrung mit so einer Konstellation oder kennt einschlägige Urteile/BMF-Schreiben dazu? Danke schon mal!

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u/creditcrack — 1 day ago
▲ 6 r/Steuern+1 crossposts

Zwischen Fibu und Steuerberatung – ich weiß gerade nicht, in welche Richtung ich mich bewerben soll

Hallo zusammen,

ich stecke momentan bei der Jobsuche etwas fest und würde mich über eure Erfahrungen oder Ratschläge freuen.

Ich bin Ausländerin und habe meinen Master in BWL in Deutschland abgeschlossen. Ich spreche Deutsch und Englisch, allerdings nicht auf Muttersprachlerniveau. Während des Studiums habe ich ein Praktikum in der Wirtschaftsprüfung absolviert und war anschließend als Werkstudentin in einer Steuerkanzlei als Steuerassistentin tätig. Mein Aufgabenbereich dort bestand allerdings fast ausschließlich aus der laufenden Finanzbuchhaltung, der Unterstützung bei der Vorbereitung von Jahresabschlüssen sowie der Mitwirkung bei Umsatzsteuervoranmeldungen. Direkten Mandantenkontakt hatte ich kaum und ich habe weder eigenständig komplexe Steuererklärungen erstellt noch steuerlich beraten.

Dadurch gerate ich bei Bewerbungen immer wieder in eine Art Zwickmühle:

  • Bei Fibu-Stellen: Hier höre ich oft, dass lieber Bewerber mit einer klassischen Ausbildung (z. B. Steuerfachangestellte) gesucht werden. Gelegentlich wurde sogar hinterfragt, warum ich mit einem Masterabschluss in die reine Finanzbuchhaltung einsteigen möchte.
  • Bei Stellen als Steuerassistentin: Hier wird mir teils gespiegelt, dass mein Profil zu sehr auf Fibu fokussiert sei und mir tiefere Praxiserfahrung bei Steuererklärungen sowie der Mandantenkontakt fehlen.

Ich habe das Gefühl, genau zwischen den Stühlen zu sitzen: Für Fibu-Stellen oft „überqualifiziert / falscher Ausbildungsweg“, für den klassischen Einstieg in die Steuerberatung fehlt noch die vertiefte Praxis.

Eigentlich würde ich mich gerne fachlich im Steuer- oder Prüfungsbereich weiterentwickeln. Gleichzeitig frage ich mich, ob es Nischen oder alternative Einstiegspositionen gibt, die besser zu meinem Profil passen.

Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht oder einen Tipp, wie man diese Lücke am besten schließt? Welche Rollen oder Kanzleitypen würdet ihr an meiner Stelle ins Auge fassen?

Vielen Dank schon einmal!

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Bundeszentralamt für Steuern

Ich suche einen Anwalt, der Erfahrung im Umgang mit dem Bundeszentralamt für Steuern hat, speziell mit der Rückerstattung von fälschlicherweise in Deutschland gezahlter Kapitalertragsteuer durch Steuerausländer

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u/Touzeur2026 — 1 day ago

Ferienwohnung in Belgien – wie angeben bei Antragsveranlagung nach § 1 Abs. 3?

Hallo zusammen,

vielleicht kennt hier jemand eine ähnliche Situation und kann uns weiterhelfen. Wir wohnen in Belgien und arbeiten beide in Deutschland, sind also Grenzgänger. Die deutsche Erklärung machen wir auf Antrag als unbeschränkt Steuerpflichtige (§ 1 Abs. 3 EStG), zusammen veranlagt. Seit Juni 2025 vermieten wir eine Ferienwohnung, die zu unserem Haus in Belgien gehört (im Haupthaus wohnen wir selbst).

Wir hängen jetzt an der Frage, wie wir die Ferienwohnung in der deutschen Erklärung überhaupt behandeln müssen. Konkret drei Sachen:

Müssen wir sie überhaupt angeben, oder fällt sie unter die Ausnahmen beim Progressionsvorbehalt, weil sie in der EU liegt und vermietet wird?

Falls ja, wie macht man das als § 1-Abs.-3-Fall richtig?

Und falls sie in den Progressionsvorbehalt fällt: Können wir dann die Kosten der Wohnung gegenrechnen, also einen Verlust ansetzen, der unsere Steuer drückt? Wenn ja, in welche Anlage gehört das und wie genau muss man das aufschlüsseln?

Online finden wir dazu leider ziemlich widersprüchliche Aussagen, vor allem für unsere Konstellation.

Noch kurz, damit kein falscher Eindruck entsteht: Wir wollen hier keine kostenlose Steuerberatung abgreifen. Wir suchen tatsächlich schon länger einen Steuerberater im Grenzgebiet, der sich mit dem deutsch-belgischen Thema auskennt, haben aber bisher nur Absagen wegen Auslastung bekommen. Also versuchen wir es erstmal selbst mit WISO und etwas KI-Unterstützung und wären für jeden Hinweis dankbar, wo wir weiterlesen können oder was ihr aus eigener Erfahrung wisst.

Danke schon mal und viele Grüße

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u/AlternativeInvite123 — 2 days ago

Steuerberater rechnet Buchführung weiter nach § 33 Abs. 1 StBVV mit 9/10 ab, obwohl wir seit 3 Jahren selbst kontieren – gängige Praxis?

Hallo zusammen,

ich prüfe gerade alle laufenden Verträge und bin bei der Buchhaltung hängen geblieben. Vorab: Es geht mir nicht darum, ob 400 € im Monat viel oder wenig sind, sondern ob die Art der Abrechnung so zulässig ist.

Ausgangslage (GmbH, Buchführung monatlich):

  • Wir verkaufen über einen eigenen Onlineshop und über Amazon – daher viele gleichartige Ausgangsbelege mit überschaubaren Beträgen.
  • Seit 2023 reichen wir ca. 500 Ausgangsbelege/Monat selbst kontiert als DATEV-Datei ein.
  • Dazu kommen ca. 50 Eingangsbelege/Monat, unkontiert.
  • Bis 2022 haben wir die Ausgangsbelege unkontiert als PDF übergeben.
  • Abgerechnet wird seit 2015 (Firmenübernahme) unverändert nach § 33 Abs. 1 StBVV mit 9/10.
  • Eine Vergütungsvereinbarung nach § 4 StBVV existiert nicht.

Warum mich das stutzig macht:

Abs. 1 („Buchführung einschließlich des Kontierens der Belege", Rahmen 2/10–12/10, Mittelgebühr 7/10) setzt voraus, dass die Kanzlei kontiert. Das machen wir seit 2023 selbst. Für Buchführung nach vom Auftraggeber kontierten Belegen sieht Abs. 3 nur 1/10–6/10 vor (Mittelgebühr 3,5/10), bei Übergabe als fertige Datei wäre sogar Abs. 4 mit 1/20–10/20 zu diskutieren.

Wir sind also aus meiner Sicht nicht nur im falschen Absatz, sondern liegen innerhalb dieses Absatzes zusätzlich deutlich über der Mittelgebühr. Nach Abs. 3 kämen wir auf rund 200 € statt 400 € im Monat.

Die Begründung der Kanzlei:

  1. Intern rechne man mit 4 Stunden/Monat à 100 € = 400 €. Absätze und Zehntelsätze würden entsprechend den internen Kosten angepasst, damit dieser Betrag herauskommt.
  2. Vor 2023 habe man „eigentlich viel zu wenig" für unsere Buchhaltung berechnet, deshalb sei man mit den Gebührensätzen nach der Umstellung nicht heruntergegangen.

Hinzu kommt: Die Umstellung auf digitale Übergabe haben wir gemacht, um Kosten zu senken. Tatsächlich sind sie gestiegen, weil zusätzliche Abogebühren für die DATEV-Schnittstellen dazugekommen sind.

Meine Fragen an euch:

  • Ist das gängige Praxis – erst einen Zielbetrag aus der internen Stundenkalkulation bilden und dann Absatz und Zehntelsatz passend dazu wählen?
  • Trägt eine reine Zeitkalkulation als Begründung, wenn keine Vergütungsvereinbarung besteht und die StBVV für die Buchführung Wertgebühren vorsieht?
  • Ist „wir waren früher zu günstig" ein zulässiges Kriterium im Rahmen des billigen Ermessens nach § 11 StBVV?
  • Wie seid ihr in so einer Lage vorgegangen – Tätigkeitsaufstellung anfordern, verhandeln, wechseln?

TL;DR: Wir kontieren seit 2023 selbst und liefern eine fertige DATEV-Datei (ca. 500 Ausgangsbelege aus Shop und Amazon, dazu 50 unkontierte Eingangsbelege). Abgerechnet wird trotzdem weiter nach § 33 Abs. 1 StBVV mit 9/10 statt nach Abs. 3. Begründung der Kanzlei: intern 4 Std. × 100 €, die Gebührensätze würden an die internen Kosten angepasst. Keine Vergütungsvereinbarung. 400 € statt ca. 200 €. Normal?

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u/Epiku86 — 3 days ago

Tagespauschale gleichzeitig Entfernungspauschale Lehrer

Hey,

ich habe hier einen interessanten Fall liegen und einen Referenzfall.
In der Referenz 180 Tage Entferungspausale, 180 Tage HO eingetragen, passt, ging durch.

Ich habe hier einen eigenen Fall von einem Lehrer und ich will eigentlich 1260 Pauschale reinhauen.

Ich zerdrehe mich allerdings gerade in den Erlassen und in der Gesetztesgrundlage. Diese sagt, Lehrer haben aufjedenfall das Arbeitszimmer IN DER Schule.

Wie kriege ich jetzt gesetzlich die Entfernungspauschale und die Tagespauschale rein?
Einfach so machen, safe, aber ich will das Gesetz dahinter nachvollziehen können.

Liebe Grüße

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u/ConfidentDrive8146 — 3 days ago

Rückfrage doppelte Haushaltsführung

Guten Morgen zusammen,

Ich, einfacher Steuerfachangestellter, habe aktuell folgenden Fall auf dem Tisch:

Mandant hat vom 15.08. - 15.11 einen Mietvertrag über eine Wohnung abgeschlossen, die man durch die doppelte Haushaltsführung absetzen kann.

Ab dem 01.10 - 31.12 hat der Mandant einen zweiten Mietvertrag abgeschlossen in der gleichen statt.

Der Arbeitgeber ist der gleiche geblieben. Der 2. Mietvertrag verursacht monatlich weniger Kosten.

Kann ich in dem sich überschneidenden Zeitraum beide Wohnungen geltend machen, da das Gesetz von den tatsächlichen Kosten spricht?

Ich weiß, dass ich auf die Grenze von 1.000,- monatlich zu achten haben.

Bitte mit einer Gesetzesgrundlage :)

Mit freundlichen Grüßen

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u/Brentan0 — 3 days ago
▲ 58 r/Steuern

Steuerberater hat vergessen Bescheid weiterzuleiten

Ich stehe vor einem ziemlich ärgerlichen Problem.

Uns flatterte eine Mahnung für die Einkommenssteuerklärung (kleinere Nachzahlung) ins Haus. Den Bescheid dazu haben wir allerdings nie erhalten. Der Steuerberater hatte eigentlich eine kleine 4-stellige Erstattung berechnet.

Nach einigem Nachforschen (Steuerberater und Zuständiger im Finanzamt im Urlaub) kam heraus, dass der Bescheid bereits im Juni an unseren Steuerberater gegangen ist.

In der Erklärung waren mehrere wichtige AfA-Änderungen für eine vermietete Wohnung angegeben, die das Finanzamt vermutlich abgelehnt hat.

Die Einspruchsfrist ist nun bereits abgelaufen und damit im Worst Case jahrzehntelange Kosten „eingeloggt“.

Ich habe im Steuerbüro jemand anderen erreicht und die Bestätigung erhalten, dass dort der Bescheid normal eingegangen ist.

Was kann ich noch tun und wie gehe ich am besten vor? Das Vertrauen zum Steuerberater ist natürlich erschüttert.

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u/yekis — 4 days ago
▲ 27 r/Steuern

Im Ausland getauft, aber immer "nicht religiös" angegeben, muss ich jetzt irgendwann nachzahlen?

Ich wurde als Kind kirchlich getauft, hab das aber 25 Jahre lang eher vergessen/nie daran gedacht da ich auch sonst nie in einer kirchlichen Gemeinschaft (in Deutschland, ich bin hier aufgewachsen und lebe hier) war, bin aber (soweit ich weiß) auch nie aus der Kirche ausgetreten.

Nun mache ich seit 2020 meine Steuererklärung und gebe immer "nicht religiös" an, jetzt ist mir eingefallen, dass ich ja mal getauft wurde

Hab ich jetzt fünf Jahre Kirchensteuerschulden am Hals oder bin ich übergaupt noch in irgendeinem Register eingetragen wenn ich mich da nie gemeldet hab? Der Gedanke lässt mich gerade gar nicht richtig schlafen...

Ich stelle die Frage auch weil meine Eltern zu der Zeit auch wegen bürokratischen Schwierigkeiten zwischen ihren Ländern&Deutschland mehrmals heiraten/annulieren mussten damit die Ehe gültig ist.

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u/zutara_forever — 4 days ago
▲ 28 r/Steuern

Finanzamt will Einnahmen aufgelistet haben/ mir ist aufgefallen, dass ich bei der Steuerklärung eine Einnahme i.H.v. 4.800 EUR nicht bemerkt habe. Wie soll ich das dem Prüfer sagen, ohne dass es ein Strafverfahren gibt?

Hey Leute.

Das Finanzamt hat für mein altes Gewerbe eine Auflistung der Einnahmen angefordert.

Es handelt sich um ein Jahr, für das ich die Steuererklärung abgegeben habe. Nun habe ich bei der Durchsicht festgestellt, dass ich eine Zahlung i. H. v. 4.800 EUR nicht bemerkt oder nicht aufgelistet hatte.

Wie soll ich das jetzt der Prüferin mitteilen, so dass es kein Strafverfahren gibt? Da lag wirklich keine Absicht vor, ich Depp habe da einen Fehler gemacht. Und ich zahle die Steuer auch gerne nach. Aber ich habe Angst vor einem Strafverfahren.

Kennt sich da jemand aus und kann mir einen Tip geben?

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u/Upbeat_Exercise_999 — 4 days ago

Leasing oder Finanzierung eines Autos durch die Eltern

Hi!

Ich suche aktuell nach einem neuen Auto, weil ich gerne auf Elektromobilität umsteigen würde. Ich stecke zwischen 2 Jobs, ein Kind könnte noch kommen und wir überlegen auch, in eine Wohnung zu investieren, weil wir aktuell nur 2 Zimmer haben mit 2x über 50% Home-Office. Jetzt war die Idee, dass meine Eltern einfach das Auto bereitstellen könnten, weil ich dann keine monatliche Belastung habe, die unser Einkommen für einen Kredit schmälert und der Erlös des aktuellen Autos ins Eigenkapital wandern könnte. Ich fürchte außerdem, dass ich aktuell wegen der Jobsituation noch keine Finanzierung bekomme und das neue Auto in jedem Fall kaufen müsste.

Wie stellt sich das steuerlich dar für meine Eltern und für mich, also im Sinne einer Schenkung oder dergleichen? Die Alternative wäre eine Schenkung für einen Teil der Kaufsumme oder monatliche Unterstützung.

Beispiele:

  1. Sie finanzieren das Auto: Anzahlung sie, monatlich 300€ sie, 200€ ich (Auto läuft auf Eltern), Erlös altes Auto wird nicht verwendet bzw. durch mich angelegt.

  2. Ich gebe mein Auto in Zahlung, zahle 20k drauf und meine Eltern schenken mit 5k.

  3. (Unwahrscheinlich) Ich finanziere das Auto mit 5k Eigenbeteiligung und meine Eltern geben mir monatlich 300€ oder auch nichts.

Wie schaut es damit aus?

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u/Vegetable-Bid-2202 — 4 days ago

Steuervorauszahlung auf Grund von Kapitalerträgen - was kommt auf mich zu?

Hallo Community,

TL:DR:
In SE 2025 erklärte Kapitalerträge: 2.500€, die sich aus 10k Gewinn und 7.5k Verlust zusammensetzen.
Außerdem ergab sie eine Festsetzung der Vorauszahlung i.H.v 2.500€ pro Jahr!
Was erwartet mich beim Antrag auf Herabsetzung?

Vor ein paar Tagen erreicht mich also Post vom Finanzamt, die SE 2025 war erwartungsgemäß und weil ich die o.g. Kapitalerträge teilweise bei ausländischen Brokern hatte, musste ich ein wenig was nachzahlen - so weit so gut.
Etwas schlucken musste ich auf der nächsten Seite, da ging es um die Festsetzung der Vorauszahlung. Ich war mir bewusste darüber, dass das passieren kann, aber die Summen machten mich doch etwas stutzig. Nochmal die Zahlen für 2025:
- Gewinne: 10k
- Verluste: 7,5k
- Erträge, die ich somit versteuern musste: 2,5k
- Daraus resultieren Vorauszahlungen in 2026 und 2027 von jeweils 2.500€, in 2026 auf zwei Raten aufgeteilt (Q3 & Q4) und in 2027 auf vier Raten aufgeteilt.

(Beträge angepasst aus Gründen und damit man es leichter rechnen kann, dabei Sparerpauschbetrag und Soli ignoriert)

Auf Basis der Daten aus 2025, wenn man annimmt, dass diese so in 2026 erneut stattfinden natürlich um einen Faktor 4 über dem Erwarteten. Vermutlich wird hier unterstellt, dass die Gewinne gleich bleiben und die Verluste entfallen (?).

Ich kenne den Antrag auf Herabsetzung, möchte nun aber wissen, was mir dabei blüht, und was ich nachweisen muss, nicht, dass ich womöglich noch höher eingeschätzt werde.

Hintergrund: Auf Grund von Depotumschichtung und weil das Jahr ja bis jetzt ganz gut nach oben ging (Welt-Index ca. +15%, US-Index ca. 13%), würden meine aktuellen Erträge für 2026 in der Tat von der Größenordnung zu dieser Vorauszahlung von 2.500€ passen für 2026. Wenn man das extrapoliert auf das ganze Jahr käme ja entspannt das doppelte raus. Was bis Ende 2026 und in 2027 passiert, steht natürlich in den Sternen.

Also, was am besten tun? Für 2026 die Füße still halten und für 2027 die Herabsetzung beantragen? Ich habe aktuell halt keine belastbaren Daten, die das rechtfertigen würden.

Danke für euern Input.

edit eine Info noch: ich handele viele spreads und box spreads, da ist es ganz normal, dass man hohe Volumina handelt, und man wird immer sehr viel höhere Gewinne und Verluste haben als die saldierten Erträge. Dass ich also in diesem Jahr die gleichen Gewinne haben werde ohne die Verluste, ist ausgeschlossen.

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u/deep0r — 4 days ago

Steuererklärung nach Studium / Verlustvortrag

Hallo Zusammen,

ich habe nach meiner Berufsausbildung einen Bachelor sowie Master an einer privaten Uni gemacht (insgesamt 9 Semester) mit monatlichen Gebühren von ca. 800€. Jetzt habe ich mich etwas erkundigt und gesehen, dass das Ganze als Verlustvortrag angesetzt werden kann, da Zweitstudium. Bin mittlerweile im Berufsalltag angenommen und wollte nach Tipps diesbezüglich fragen. Kann ich neben den Unigebühren den Verlustvortrag durch z.B. Fahrtkostenpauschale, Semesterbeiträge, Kosten für Computer, iPad etc. Ausweiten?
Wäre super dankbar für Tipps und Anregungen.

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u/Niclas1948 — 5 days ago

Erklärt euch eure Kanzlei eigentlich mal eure Zahlen, oder kriegt ihr auch nur die PDFs zugeschickt?

Hallo zusammen,

ich bekomme von meiner Kanzlei regelmäßig Bilanz, BWA und SuSa zugeschickt, aber erklärt wird mir davon eigentlich nie etwas. Die Unterlagen landen im Ordner, und wenn ich wissen will, ob z. B. meine Liquidität gerade eng wird oder die Eigenkapitalquote in Ordnung ist, muss ich selbst nachfragen. Dann heißt es meistens, das wäre ein extra Beratungstermin.

Deshalb würde mich interessieren, ob das bei euch auch so läuft oder ob ich einfach bei der falschen Kanzlei bin:

Bekommt ihr eure Kennzahlen von euch aus erklärt, oder auch nur die fertigen Unterlagen ohne Einordnung? Ist eine laufende Erklärung bei euch im normalen Honorar enthalten, oder wird das gesondert abgerechnet?

Würde mich interessieren, ob das kanzleiabhängig ist oder eher die Regel, dass man als Unternehmer relativ wenig Einblick in die eigene wirtschaftliche Lage bekommt. Auch "bei mir ist das genauso" hilft mir bei der Einordnung schon weiter :)

Danke im Voraus für euren Input!

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u/Nyghtqore — 6 days ago
▲ 15 r/Steuern

Finanzamt zahlt zu viel aus - was tun?

Hi,

ich suche nach Rat bzgl. ob ich dem FA Bescheid geben sollte, dass sie meine Steuererklärung falsch korrigiert haben, oder ob ich einfach still davon profitieren sollte.

Ich habe Ende letzten Jahres meinen Arbeitgeber gewechselt und bei Abgabe der Steuererklärung (Elster) bemerkt, dass die elektronisch abrufbaren Belege nur die Daten des ersten Arbeitsverhältnisses berücksichtigen. Ich habe also manuell alles angepasst, sprich mehr Einkommen (diese kann man eh separat listen, habe also eine zweite Einkommensquelle hinzugefügt mit den entsprechenden Daten), mehr Steuern gezahlt, mehr Sozialabgaben usw. Dies führte zu einer deutlichen Reduktion der Rückerstattung, da ich aus irgendeinem Grund kaum Steuern im Dezember gezahlt hatte (mir ist das damals schon aufgefallen, aber dachte mir es regelt sich ja eh mit der Steuererklärung).

Nun kommt der Steuerbescheid und das FA hat einfach alles wieder korrigiert so wie es von den abrufbaren Belegen kam. Da hier der zu gering besteuerte Dezember nicht inkludiert ist, erhalte ich also deutlich mehr zurück als ich bekommen sollte (macht fast 3.000€ aus).

Ich hab kein Bock, dass mir das irgendwann auf die Füße fällt, also hab ich erst mal die Payroll-Firma (outgesourced) angeschrieben, ob sie etwa nicht die Abrechnungen elektronisch via Elster übermittelt haben. Da habe ich bisher (4 Tage) keine Antwort erhalten.

Aber wie sieht es denn hier grundsätzlich aus, ich habe ja nach bestem Wissen und Gewissen die Steuererklärung ausgefüllt und keine Einnahmen verschleiert. Können die mir irgendwas, wenn ich nun einfach den Bescheid akzeptiere und nichts tue?

Und als zweite Frage, ich bin mir eigentlich sicher, dass das irgendwann ja eh rauskommen wird (z.B. wenn dann die Daten nachträglich von der Payroll-Firma übermittelt werden etc.), oder was denkt ihr?

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u/Salt-Society2619 — 6 days ago

Steuererklärung 2025

Wir haben das erste Mal gemeinsam unsere Steuererklärung gemacht (haben im Sommer 25 geheiratet)
Haben ein recht normales Einkommen im Schnitt und Steuerklasse 4/4

Wir sind positiv überrascht: haben knapp 4,5k zurückbekommen

Ist das eine Zahl an die man sich gewöhnen kann?

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u/Aggravating-Fill8200 — 5 days ago

Bei Alibaba gekauft, in der GuV angeben oder lieber nicht?

Guten Tag allerseits,

folgende Situation: Ich bin Kleingewerbler und habe bei einem chinesischen Großhändler zwei Geräte eingekauft, die es bis jetzt noch nicht in Deutschland zu kaufen gibt. Die Rechnungssumme für alles inkl. Porto liegt unter € 250,-. Hier handelte es sich um "Spielgeld", dem ich beim Scheitern des Kaufes nicht allzu sehr hinterhergeweint hätte, umso erfreuter war ich, als dann nach knapp 8 Wochen UPS tatsächlich bei mir geklingelt hat, um mir mein Paket auszuhändigen. Die Geräte sind da, sie funktionieren und ich bin restlos begeistert.

Der Großhändler hat mir eine Rechnung ausgestellt, die folgende Mängel ausweist:

- Meine deutsche Anschrift wird zwar angegeben, jedoch wird als Land China angegeben

- Es ist keine VAT ausgewiesen - weder chinesische noch anderweitig verrechnete, lediglich ein Nettopreis pro Gerät, und eine "Payment Processing fee", die ebenfalls keine Steuer zu enthalten scheint. Ich habe einen Zahlungsbeleg.

Zudem hatte ich fest damit gerechnet, dass der Spediteur oder spätestens UPS (Paket wurde erst ins Ruhrgebiet geschickt und dann dort durch UPS übernommen) auf mich zukommt, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer mit mir abzuwickeln. Dazu ist es aber nicht gekommen.

Rein aus Neugier interessiert mich jetzt:

Ist es klug, die Rechnung bei der Erstellung meiner GuV einzubeziehen? Würde das Finanzamt bei Belegprüfung Maßnahmen einleiten, um die nicht gezahlte Einfuhrumsatzsteuer / Zoll beizutreiben?

Wird der Zoll im Nachhinein überhaupt aktiv, oder ist das Paket final durchs Raster gefallen? Muss/kann ich selbständig auf den Zoll zugehen, um nachträglich etwas zu deklarieren?
Danke für Euren Input.

tldr:

Ein Paket aus China wurde ohne VAT / Zoll / Einfuhrumsatzsteuer bei mir angeliefert.

Wie geht das Finanzamt mit derartigen Einkäufen um, und ab wann kommt der Zoll ins Spiel.

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u/Both-Net-6188 — 5 days ago

Bestandskräftiger ESt-Bescheid 2023 – nachträgliche Werbungskosten aus Untervermietung: selbst Einspruch einlegen oder direkt Anwalt?

Hallo zusammen,

ich brauche eine Einschätzung, ob ich in meinem Fall selbst Einspruch gegen die Ablehnung eines Änderungsantrags einlegen sollte oder ob es sinnvoller ist, direkt einen Fachanwalt für Steuerrecht einzuschalten.

Sachverhalt:

Ich habe 2023 kurzfristig ein Zimmer meiner selbst gemieteten Wohnung an Touristen untervermietet. Die Untervermietung und die daraus erzielten Einnahmen habe ich in meiner Steuererklärung vollständig angegeben. Es ging also ausdrücklich nicht darum, Einnahmen zu verschweigen.

Im Einkommensteuerbescheid 2023 vom 13.01.2025 wurden folgende Beträge berücksichtigt:

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: 10.307 €
  • sonstige Einkünfte: 12.418 €
  • Gesamtbetrag der Einkünfte: 22.725 €
  • festgesetzte Einkommensteuer: 2.072 €

Bei der Erstellung der Steuererklärung habe ich allerdings die auf die Untervermietung entfallenden anteiligen Kosten meiner eigenen Wohnung nicht als Werbungskosten berücksichtigt. Insbesondere geht es um anteilige Miete und Nebenkosten sowie ggf. weitere mit der Untervermietung zusammenhängende Aufwendungen.

Ich habe die Steuererklärung damals selbst und ohne steuerliche Beratung mit Wundertax erstellt. Mir war zwar selbstverständlich bekannt, dass ich Miete und Nebenkosten für meine Wohnung bezahle, mir war aber nicht bewusst, dass und in welchem Umfang ein Anteil davon bei der kurzfristigen Untervermietung als Werbungskosten berücksichtigt werden kann.

Bei der damaligen Benutzerführung von Wundertax war für mich keine klare und verständliche Frage bzw. Erläuterung erkennbar, aus der hervorging, dass ich die anteiligen eigenen Miet- und Nebenkosten bei den Vermietungseinkünften als Werbungskosten erfassen sollte.

Erst später habe ich festgestellt, dass ich dadurch vermutlich erhebliche Werbungskosten nicht berücksichtigt hatte.

Ich habe daraufhin beim Finanzamt eine Änderung des bestandskräftigen Bescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO beantragt.

Das Finanzamt hat den Antrag inzwischen mit Bescheid vom 28.07.2026 abgelehnt. Begründung im Wesentlichen: Die Höhe der Miet- und Nebenkosten sei mir bereits bei Erstellung der Steuererklärung bekannt gewesen; da ich diese Kosten trotzdem nicht geltend gemacht habe, liege grobes Verschulden vor.

Meine Frage ist nun:

Soll ich gegen diese Ablehnung selbst Einspruch einlegen und mich auf § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO sowie die BFH-Rechtsprechung zum Rechtsirrtum und zur individuellen Beurteilung des groben Verschuldens berufen?

Oder wäre es in dieser Situation sinnvoller, direkt einen Fachanwalt für Steuerrecht einzuschalten?

Ich habe insbesondere folgende BFH-Entscheidungen gefunden:

  • BFH, Urteil vom 18.03.2014 – X R 8/11: Rechtsirrtum wegen mangelnder Kenntnis steuerrechtlicher Vorschriften ist grundsätzlich nicht automatisch grobes Verschulden; relevant ist insbesondere auch, ob eine konkrete und verständliche Frage unbeantwortet gelassen wurde.
  • BFH, Urteil vom 10.02.2015 – IX R 18/14: Bei elektronisch erstellten Steuererklärungen sind die konkreten Umstände der Benutzerführung und des individuellen Verschuldens zu berücksichtigen; ein bloßes Versehen ist nicht automatisch grob fahrlässig.

Ich frage mich vor allem:

  1. Wie schätzt ihr die Erfolgsaussichten eines Einspruchs nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO ein?
  2. Ist die Argumentation des Finanzamts – „Miete war bekannt, daher grobes Verschulden“ – tatsächlich ausreichend?
  3. Ist die damalige Wundertax-Benutzerführung für die Beurteilung des groben Verschuldens relevant?
  4. Würdet ihr hier zunächst selbst Einspruch einlegen und die Begründung ggf. später anwaltlich ergänzen lassen, oder direkt einen Anwalt beauftragen?
  5. Gibt es noch andere Änderungsvorschriften, insbesondere § 129 AO, die hier sinnvoll geprüft werden sollten?

Mir geht es um einen relativ erheblichen Betrag an nachträglich geltend zu machenden Werbungskosten, daher möchte ich die Sache nicht vorschnell aufgeben, aber auch keinen unnötigen Fehler bei der weiteren Vorgehensweise machen.

Danke für eure Einschätzungen!

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u/Moudasty — 6 days ago