Erbanteil erst an Miterben verkaufen und dann an Sohn schenken – sinnvoll?
Für Reddit würde ich es eher sachlich und offen formulieren, damit möglichst viele mit juristischem/steuerlichem Hintergrund antworten. Zum Beispiel so:
Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zu einer geplanten Gestaltung innerhalb einer Erbengemeinschaft und hoffe auf Einschätzungen, ob das grundsätzlich so möglich bzw. sinnvoll ist.
Mein Vater ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit einem Anteil von 1/6. Sein Bruder besitzt ebenfalls 1/6 und möchte diesen Anteil nun für ca. 40.000 € verkaufen.
Zum Vermögen der Erbengemeinschaft gehören:
- Ackerland
- Wald
- ein Haus
Unsere Überlegung ist folgende:
- Mein Vater kauft zunächst den 1/6-Anteil seines Bruders.
- Anschließend schenkt mein Vater mir diesen erworbenen Anteil, sodass ich Mitglied der Erbengemeinschaft werde.
Hintergrund der Gestaltung:
- Soweit wir verstanden haben, könnte dadurch eventuell keine Grunderwerbsteuer anfallen.
- Außerdem möchten wir vermeiden, dass die übrigen Miterben ein gesetzliches Vorkaufsrecht ausüben können, was bei einem direkten Verkauf an mich möglicherweise problematisch wäre.
Daher meine Fragen:
- Ist diese Gestaltung grundsätzlich möglich?
- Kann dadurch tatsächlich das Vorkaufsrecht der anderen Miterben vermieden werden?
- Ist es realistisch, dass hierbei keine Grunderwerbsteuer anfällt?
- Gibt es dabei typische Fallstricke oder etwas, worauf man besonders achten sollte?
Natürlich werden wir das am Ende noch notariell/steuerlich prüfen lassen, aber mich würden vorab praktische Erfahrungen oder Einschätzungen interessieren.
Vielen Dank!