Lombardkredit
Hi, wisst ihr ob es zeitnah die Möglichkeit geben wird bei TR einen Lombardkredit aufzunehmen?
Hi, wisst ihr ob es zeitnah die Möglichkeit geben wird bei TR einen Lombardkredit aufzunehmen?
Wie alt würdet ihr den Bock schätzen?
Siehe Frage im Titel.
Kann man den Ziegenkäse noch essen? Er wurde gestern frisch eingeschweißt und ist heute an der Rinde geschimmelt!
Ich hatte gestern einen Unfall mit dem Rennrad. Beim scharfen abbiegen nach links auf den Radweg ist meine Pedale auf die Straße gekommen. Ich war recht schnell unterwegs. Ich hab mich seitlich überschlagen und bin mit dem Helm, Schulter und Hüfte auf der Strasse aufgeschlagen.
Ich habe Schürfwunden und Prellungen. Meinem Kopf geht es dank Helm gut. Aber wenn ich mir den Helm anschaue ist mir bewusst geworden, dass das ohne Helm ziemlich heftig ausgegangen wäre! Das Innenfutter meines Mips Helms ist gebrochen.
Hallo zusammen,
ich würde gerne eine steuerliche Einschätzung zu folgendem grunderwerbsteuerlichen Sachverhalt einholen. Mir ist bewusst, dass das am Ende durch Notar/Steuerberater geprüft werden muss, aber mich interessiert, ob die Überlegung grundsätzlich tragfähig ist.
Sachverhalt:
Es besteht eine Erbengemeinschaft nach dem Erblasser M. Zum Nachlass gehören unter anderem landwirtschaftliche Flächen und Wald.
Die Erbquoten sind wie folgt:
Ich bin selbst kein Miterbe, sondern der Sohn von Miterbe A.
Ich möchte nun aus der Erbengemeinschaft bestimmte Nachlassgrundstücke erwerben:
Gesamtkaufpreis also ca. 170.000 €.
Die Erbengemeinschaft soll durch diese Übertragung nicht vollständig auseinandergesetzt werden. Es würden also noch weitere Vermögenswerte in der Erbengemeinschaft verbleiben.
Meine Überlegung:
Wenn Miterbe A, also mein Vater, die Grundstücke zunächst selbst im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erwerben würde, müsste dieser Erwerb nach meinem Verständnis nach § 3 Nr. 3 GrEStG grunderwerbsteuerfrei sein, da es sich um den Erwerb eines Nachlassgrundstücks durch einen Miterben zur Teilung des Nachlasses handelt.
Eine anschließende Übertragung von Miterbe A auf mich als Sohn wäre nach meinem Verständnis ebenfalls grunderwerbsteuerfrei, da es sich um eine Übertragung zwischen Verwandten in gerader Linie handelt, § 3 Nr. 6 GrEStG.
Fraglich ist nun, ob man diese beiden steuerfreien Schritte direkt abkürzen kann:
Erbengemeinschaft → direkte Übertragung auf mich als Sohn des Miterben A
Also nicht erst:
Erbengemeinschaft → Miterbe A → Sohn
sondern unmittelbar:
Erbengemeinschaft → Sohn des Miterben A
Nach meiner Recherche spricht dafür der Erlass des Finanzministeriums Saarland vom 10.07.2017, DStR 2017, 1998. Danach soll die unmittelbare Übertragung eines Nachlassgrundstücks auf einen Abkömmling eines Miterben im Rahmen der Erbauseinandersetzung grunderwerbsteuerfrei möglich sein, wenn der Erwerb durch den Miterben selbst nach § 3 Nr. 3 GrEStG steuerfrei wäre und die anschließende Weiterübertragung an den Abkömmling nach § 3 Nr. 6 GrEStG ebenfalls steuerfrei wäre. Die Direktübertragung würde dann als abgekürzter Übertragungsweg behandelt.
Zusätzlich habe ich gelesen, dass eine vollständige Auflösung der Erbengemeinschaft nicht zwingend erforderlich sein soll, sondern auch eine Teil-Erbauseinandersetzung bzw. einzelne Maßnahme zur Nachlassteilung genügen kann.
Meine Fragen:
Bundesland ist Hessen, falls das für die praktische Behandlung durch die Finanzverwaltung relevant ist.
Danke euch schon einmal für Einschätzungen!
Hallo zusammen,
ich würde gerne eine erste Einschätzung zu einer geplanten Grundstücksübertragung aus einer Erbengemeinschaft einholen. Mir ist klar, dass das am Ende ein Notar bzw. Steuerberater prüfen muss, aber ich würde gerne vorher verstehen, ob meine Überlegung grundsätzlich sinnvoll ist.
Folgender Sachverhalt:
Es gibt eine Erbengemeinschaft nach dem Tod des Erblassers. Mein Vater ist als Neffe des Erblassers Miterbe zu 1/6. Weitere Miterben sind sein Bruder zu 1/6 sowie zwei Tanten mit jeweils 1/3 Anteil.
Ich selbst bin nicht Miterbe, sondern der Sohn meines Vaters.
Ich möchte nun aus der Erbengemeinschaft landwirtschaftliche Flächen für ca. 145.000 € sowie eines Waldanteils für ca. 25.000 € erwerben. Insgesamt geht es also um ca. 170.000 €.
Meine Frage betrifft vor allem die Grunderwerbsteuer:
Nach meinem Verständnis wäre ein Erwerb der Grundstücke durch meinen Vater als Miterben im Rahmen einer Erbauseinandersetzung möglicherweise nach § 3 Nr. 3 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. Eine anschließende Übertragung von meinem Vater auf mich als Sohn wäre nach meinem Verständnis wegen der geraden Verwandtschaftslinie ebenfalls grunderwerbsteuerfrei, § 3 Nr. 6 GrEStG.
Nun frage ich mich, ob man diesen Zwischenschritt vermeiden kann:
Wäre es möglich und sinnvoll, dass die Erbengemeinschaft die Flächen im Rahmen der Erbauseinandersetzung direkt auf mich als Sohn des Miterben überträgt, also gewissermaßen als abgekürzten Übertragungsweg?
Ziel wäre, eine unnötige doppelte notarielle Übertragung zu vermeiden und trotzdem keine Grunderwerbsteuer auszulösen.
Meine konkreten Fragen wären:
Mir geht es nicht darum, eine verbindliche Rechtsberatung zu ersetzen, sondern um eine grobe Einschätzung, ob diese Gestaltung grundsätzlich plausibel ist und worauf ich beim Notartermin achten sollte.
Vielen Dank schon einmal!
Für Reddit würde ich es eher sachlich und offen formulieren, damit möglichst viele mit juristischem/steuerlichem Hintergrund antworten. Zum Beispiel so:
Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zu einer geplanten Gestaltung innerhalb einer Erbengemeinschaft und hoffe auf Einschätzungen, ob das grundsätzlich so möglich bzw. sinnvoll ist.
Mein Vater ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit einem Anteil von 1/6. Sein Bruder besitzt ebenfalls 1/6 und möchte diesen Anteil nun für ca. 40.000 € verkaufen.
Zum Vermögen der Erbengemeinschaft gehören:
Unsere Überlegung ist folgende:
Hintergrund der Gestaltung:
Daher meine Fragen:
Natürlich werden wir das am Ende noch notariell/steuerlich prüfen lassen, aber mich würden vorab praktische Erfahrungen oder Einschätzungen interessieren.
Vielen Dank!
Hi zusammen,
ich beschäftige mich aktuell mit dem Wechsel von der GKV in die PKV und wollte mal eure Erfahrungen bzw. Einschätzungen hören.
Kurz zu mir:
- Angestellt, ca. 115k Jahresgehalt
- Grundsätzlich gesund, aber: Vor ca. 5 Jahren hatte ich einen Bandscheibenvorfall (seitdem beschwerdefrei)
Meine Fragen:
- Lohnt sich der Wechsel in die PKV mit solchen Vorerkrankungen überhaupt?
- Wie weit schauen die Versicherer bei der Gesundheitsprüfung zurück? (5 Jahre, 10 Jahre?)
- Muss ich den Bandscheibenvorfall auf jeden Fall angeben und was könnte das konkret bedeuten (Risikozuschlag, Ausschluss, Ablehnung)?
- Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Hintergrund ist vor allem die aktuelle Entwicklung der GKV mit steigenden Beiträgen – ich frage mich, ob die PKV langfristig sinnvoller sein könnte oder ob ich mir damit eher Probleme einkaufe.
Freue mich über eure Meinungen und Erfahrungsberichte!