u/Wise-Investment3845

Frage zur Steuererklärung in Bezug auf Kleingewerbe

Moin,

dies ist mein erster Post, falls etwas nicht passen sollte, gerne drauf hinweisen =)

Einmal der Sachverhalt:

Ich habe 2021 ein Kleingewerbe angemeldet und in den entsprechenden Steuererklärungen bisher immer eine EÜR abgegeben. Zwei teure Geräte habe ich als bewegliche Wirtschaftsgüter angegeben (Anlage AVEÜR) und diese wurden dann auch als Absetzung für Abnutzung in die EÜR übernommen.

Im September 2025 habe ich mein Kleinunternehmen aufgegeben und die Geräte entsprechend verkauft. In der zugehörigen Steuererklärung habe ich dies unter Veräußerung von Anlagevermögen angegeben.

Nun schreibt mir das Finanzamt folgendes:

"Sehr geehrter Herr Müller, um die Veranlagung 2025 abzuschließend bearbeiten zu können benötige ich noch Unterlagen. Der Betrieb wurde zum 24.09.2025 beendet. Im Fall einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe ist der Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn nach §16 Absatz 2, 3 EStG im Wege des Betriebsvermögensvergleichs nach §4 Absatz 1 EStG zu ermitteln. Da Sie den Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit bisher durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach §4 Absatz 3 EStG ermittelt haben, ist zwingend ein Wechsel der Gewinnermittlungsart zum Betriebsvermögensvergleich durchzuführen. Übermitteln Sie dazu bitte eine Ermittlung des 1) Übergangsgewinns 2) Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinns sowie die elektronische Bilanz innerhalb der oben genannten Frist."

Da ich jetzt nicht die größte Ahnung beim Thema Steuern habe, frage ich mich nun, ob ich irgendwas falsch angegeben habe und dies mit einem entsprechenden Brief/Nachricht an das Finanzamt geklärt werden kann oder ob ich tatsächlich entsprechend der Forderung über den Wechsel der Gewinnermittlungsart nachkommen muss. Hierzu müsste ich mir dann entsprechend externe Hilfe eines Steuerberaters holen.

Ich hoffe unter euch ist jemand, der mit zwei, drei Sätze dazu sagen kann =)

Grüße

Timur

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u/Wise-Investment3845 — 3 days ago