Frage zur Verlustfeststellung / Verlustvortrag 2018: Reicht Antragseingang bis 31.12.2025?
EDIT: Ergänzung, dass es sich um ein Verlustvortrag zum Studium handelt.
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Frist bei der gesonderten Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags.
Es geht um einen Verlustvortrag für das Jahr 2018 im Zusammenhang mit Kosten für mein Studium. Ich habe den Antrag bzw. die Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags am 28.12.2025 beim Finanzamt eingereicht. Ich bin/war der Meinung, dass die Frist dafür am 31.12.2025 endet.
Jetzt kam vom Finanzamt die Rückmeldung, dass die Festsetzungsverjährung am 31.12.2025 eingetreten sei, da bis zum 31.12.2025 eine Verlustfeststellung erfolgen müsse.
Meine Frage: Muss bis zum 31.12.2025 nur der Antrag bzw. die Erklärung beim Finanzamt eingegangen sein, oder muss bis zu diesem Datum bereits die tatsächliche Verlustfeststellung bzw. der Bescheid durch das Finanzamt erfolgt sein?
Ich hätte § 171 Abs. 3 AO so verstanden, dass ein rechtzeitig vor Fristablauf gestellter Antrag eine Ablaufhemmung auslöst, sodass das Finanzamt auch nach dem 31.12.2025 noch über den Antrag entscheiden kann. Über § 181 Abs. 1 AO müsste das doch auch für die gesonderte Verlustfeststellung gelten.
Liege ich damit richtig oder übersehe ich etwas? Relevant wären ggf. auch § 10d Abs. 4 EStG und die Frage, ob die Einreichung einer Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags als Antrag i.S.d. § 171 Abs. 3 AO gilt.
Danke euch!