u/AudreyHonka

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​Hallo zusammen,

​folgende Situation: Person A hat ein Arbeitsverhältnis nach zwei Wochen Beschäftigung innerhalb der Probezeit ordentlich gekündigt.

​Frist: Laut Vertrag gilt eine 2-Wochen-Frist (Ende des Arbeitsverhältnisses somit Mitte Mai).

​Status: Person A ist für die restliche Zeit der Kündigungsfrist ärztlich krankgeschrieben (AU liegt vor). Davor war die Person aber auch schon krankgeschrieben, also nicht nur nach der Kündigung.

​Problem: Der Arbeitgeber (Person B) weigert sich, die Frist einzuhalten. Er hat angekündigt, Person A einfach rückwirkend zum 30.04. abzumelden. Die Kündigungsbestätigung ist auch mit dem Datum einfach rausgeschickt worden. Die Kündigung beim Arbeitgeber ist am 28.04 eingegangen.

​Da das Arbeitsverhältnis erst kurz bestand, besteht Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkasse (keine Lohnfortzahlung).

​Fragen:

​Kann der Arbeitgeber die vertragliche Kündigungsfrist einseitig streichen, nur weil eine AU vorliegt?

​Was muss Person A tun, wenn der AG bei der Krankenkasse ein falsches Abmeldedatum (30.04. statt Mitte Mai) angibt?

​Reicht ein schriftlicher Widerspruch gegenüber dem Arbeitgeber aus, um den Versicherungsschutz für die zwei Wochen Krankengeld zu sichern?

​Vielen Dank für eure Einschätzung! :)

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u/AudreyHonka — 22 days ago