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Hallo zusammen,
folgende Situation: Person A hat ein Arbeitsverhältnis nach zwei Wochen Beschäftigung innerhalb der Probezeit ordentlich gekündigt.
Frist: Laut Vertrag gilt eine 2-Wochen-Frist (Ende des Arbeitsverhältnisses somit Mitte Mai).
Status: Person A ist für die restliche Zeit der Kündigungsfrist ärztlich krankgeschrieben (AU liegt vor). Davor war die Person aber auch schon krankgeschrieben, also nicht nur nach der Kündigung.
Problem: Der Arbeitgeber (Person B) weigert sich, die Frist einzuhalten. Er hat angekündigt, Person A einfach rückwirkend zum 30.04. abzumelden. Die Kündigungsbestätigung ist auch mit dem Datum einfach rausgeschickt worden. Die Kündigung beim Arbeitgeber ist am 28.04 eingegangen.
Da das Arbeitsverhältnis erst kurz bestand, besteht Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkasse (keine Lohnfortzahlung).
Fragen:
Kann der Arbeitgeber die vertragliche Kündigungsfrist einseitig streichen, nur weil eine AU vorliegt?
Was muss Person A tun, wenn der AG bei der Krankenkasse ein falsches Abmeldedatum (30.04. statt Mitte Mai) angibt?
Reicht ein schriftlicher Widerspruch gegenüber dem Arbeitgeber aus, um den Versicherungsschutz für die zwei Wochen Krankengeld zu sichern?
Vielen Dank für eure Einschätzung! :)