Vorab: Ja ich weiß, der 1000. Beitrag zu diesem Thema!
Aber, ich bin verwirrt. Meine Frau kriegt demnächst ihren ersten E-Firmenwagen und wir benötigen eine Wallbox.
Bisher hat sie einen Benziner, der wird pauschal über die 1% Regelung versteuert. Benzin muss sie selber zahlen. Die Benzinkosten setzen wir wiederum über die Werbungskosten ab, als Unterhaltskosten des Firmenwagens. Passt soweit alles.
Nun wollen wir natürlich beim E-Auto die Stromkosten absetzen können. Jetzt habe ich im Internet einiges dazu gelesen. Manchmal reicht eine MID konforme Wallbox, manchmal muss es zwingend ME sein. Ja was denn nun?
Außerdem werde ich in den nächsten zwei Jahren auch auf E umsteigen, das heißt, die Wallbox wird für zwei Autos genutzt werden. Laut meiner Recherche, muss diese also zwingend Eichrechtskonform (ME) sein?