Mietminderung gerechtfertigt
Hallo,
ich habe vor 2,5 jahren 2 Wohnungen im Neubau gekauft und vermietet. Es ist ein neu erschlossenes Gebiet und während dieser Zeit gab es kontinuierlich Bauarbeiten da angrenzend noch weitere Häuser hochgezogen wurden. Meine Vermieter haben mir zum damaligen Zeitpunkt versucht eine Mietminderung durchzusetzen, diese konnte ich allerdings abschmettern da zum einzug bereits die Bauarbeiten liefen.
Nun machen wir in dem Haus umfangreiche Anpassungen im Hof, sprich Einfahrt, Carport, Müllhäuschen, Wege. Wir wollten das ursprünglich zu beginn machen blieb aber die 2,5 Jahre eher provisorisch, naja so ist das manchmal.
Diese Arbeiten waren im Prinzip schon zum Einzug als Bilder ersichtlich im Expose, es wurde aber nirgends schriftlich erwähnt. Ich habe nun vom Mieter ein schrebien bekommen indem er angekündigt hat nur unter Vorbehalt zu zahlen und ein Protkoll zu führen, zwecks Einschränkungen durch den Baulärm / Dreck.
Meine Frage nun, wird das anfechtbar sein mit der Begründung dass er davon hätte ausgehen müssen dass das noch fertiggestellt wird? Oder schieße ich mir damit womöglich ins eigene Bein weil er sonst argumentieren könnte 2 Jahre in einem halbfertigen Haus gelebt zu haben?
Danke schonmal für eure Ansichten dazu