u/Bobby4193

Hallo ihr Lieben, vor einigen Tagen habe ich hier meine Frage gestellt bezüglich der stationären Aufnahme bei einer Korrektur der Mastek.

Jetzt bin ich aber beim Abholen der Einweisung ins KH über etwas gestolpert, wobei ich noch einmal euer Schwarmwissen brauche.

Und zwar habe ich bei der Einweisung noch ein Schreiben mitbekommen, auf dem „Verordnung von Krankenhausbehandlung“ steht mit einem Text, dass ohne Vorlage des Schreibens bei der KK die Kostenübernahme eventuell abgelehnt werden könnte.

Das bringt mich zu der Frage - was bedeutet eigentlich genau in der ursprünglichen KÜ von 2019 der Satz „mit ggf. Hautmantelkorrektur“? Ich habe das Schreiben dem KH geschickt, woraufhin ich einen Termin für die OP bekommen habe. Aber heißt das im schlimmsten Fall, dass ich die OP doch nicht machen kann, sondern erst NOCHMAL eine KÜ einholen muss?

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u/Bobby4193 — 24 days ago