Bei Alibaba gekauft, in der GuV angeben oder lieber nicht?
Guten Tag allerseits,
folgende Situation: Ich bin Kleingewerbler und habe bei einem chinesischen Großhändler zwei Geräte eingekauft, die es bis jetzt noch nicht in Deutschland zu kaufen gibt. Die Rechnungssumme für alles inkl. Porto liegt unter € 250,-. Hier handelte es sich um "Spielgeld", dem ich beim Scheitern des Kaufes nicht allzu sehr hinterhergeweint hätte, umso erfreuter war ich, als dann nach knapp 8 Wochen UPS tatsächlich bei mir geklingelt hat, um mir mein Paket auszuhändigen. Die Geräte sind da, sie funktionieren und ich bin restlos begeistert.
Der Großhändler hat mir eine Rechnung ausgestellt, die folgende Mängel ausweist:
- Meine deutsche Anschrift wird zwar angegeben, jedoch wird als Land China angegeben
- Es ist keine VAT ausgewiesen - weder chinesische noch anderweitig verrechnete, lediglich ein Nettopreis pro Gerät, und eine "Payment Processing fee", die ebenfalls keine Steuer zu enthalten scheint. Ich habe einen Zahlungsbeleg.
Zudem hatte ich fest damit gerechnet, dass der Spediteur oder spätestens UPS (Paket wurde erst ins Ruhrgebiet geschickt und dann dort durch UPS übernommen) auf mich zukommt, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer mit mir abzuwickeln. Dazu ist es aber nicht gekommen.
Rein aus Neugier interessiert mich jetzt:
Ist es klug, die Rechnung bei der Erstellung meiner GuV einzubeziehen? Würde das Finanzamt bei Belegprüfung Maßnahmen einleiten, um die nicht gezahlte Einfuhrumsatzsteuer / Zoll beizutreiben?
Wird der Zoll im Nachhinein überhaupt aktiv, oder ist das Paket final durchs Raster gefallen? Muss/kann ich selbständig auf den Zoll zugehen, um nachträglich etwas zu deklarieren?
Danke für Euren Input.
tldr:
Ein Paket aus China wurde ohne VAT / Zoll / Einfuhrumsatzsteuer bei mir angeliefert.
Wie geht das Finanzamt mit derartigen Einkäufen um, und ab wann kommt der Zoll ins Spiel.