Hallo, ich habe eine kurze Frage:
Ich habe am 30.04.2026 meine Mietkündigung zum 30.07.2026 verschickt (mit der üblichen dreimonatigen Kündigungsfrist). Die Zustellung wurde auch bestätigt.
Allerdings enthält mein Mietvertrag einen Kündigungsverzicht bis zum 30.07.2026:
„Vermieter und Mieter verzichten für die Dauer des Mietverhältnisses bis zum 30.07.2026 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrags. Die ordentliche Kündigung ist erstmalig mit Wirkung zu diesem Termin mit gesetzlicher Frist zulässig. Von beidseitigen Verzicht bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung und zur fristlosen Kündigung unberührt.“
Jetzt bin ich unsicher:
Ist meine Kündigung unter diesen Umständen wirksam, oder hätte ich erst nach dem 30.07.2026 kündigen dürfen?