Eignung, Leistung & Befähigung - Gerichtsurteil wird umgesetzt: Anpassung der Beförderungen für Soldatinnen und Soldaten
***Aus aktuellen Anlass Teile ich diese Informationen hier mal...***
⚖️ Eine Grundsatzentscheidung von 2004, dass Beförderungen aufgrund des Dienstalters rechtswidrig sind, wurde im letzten Jahr mit Blick auf die Beförderungen zu Stabsfeldwebeln/-Bootsleuten noch einmal bestätigt.
Die Entscheidungen der Gerichte sind durch das BMVG weder zu kommentieren und schon gar nicht zu kritisieren. Es ist vielmehr dazu verpflichtet, diese Entscheidungen umzusetzen.
Die Notwendigkeit, Anpassungen bei der Beförderungssystematik vorzunehmen, besteht also seit vielen Jahren - jetzt wird gehandelt.
Das heißt, das BMVg beendet jetzt einen Zustand der Rechtsunsicherheit, den die Handelnden nicht verantworten und schafft damit Planungssicherheit für die Truppe.
🪖*Was heißt das konkret für die Truppe?*
Würde die aktuelle Rechtsprechung auf das bestehende System angewendet, käme es zu einem großen Beförderungsstau - vor allem bei den Unteroffizieren:
Wenige würden schnell befördert werden, für viele würde das Ziel Stabsfeldwebel/Stabsbootsmann in Gefahr geraten.
*🛡️Anpassungen der Dienstposten*
Dienstposten, auf denen eine Beförderung vom Feldwebel/Bootsmann bis zum Stabsfeldwebel/
Stabsbootsmann möglich war, werden angepasst.
Das heißt: Diese Dienstposten ermöglichen ab Mitte 2026 Beförderungen bis maximal Hauptfeldwebel/Hauptbootsmann.
Dieser _“Ordnungshalt”_ gilt bis Anfang 2027
🎯*Das Ziel der anstehenden Neuordnung:*
Den Soldatinnen und Soldaten Rechts- und Planungssicherheit geben.
Sie bekommen damit eine klare Perspektive für ihre Laufbahn in der Truppe.
Der Generalinspekteur der Bundeswehr zum „Ordnungshalt“ und der Neustrukturierung - im Intranet der Bundeswehr richtet er sich an seine Truppe. Hier gibt es einen kleinen Ausschnitt daraus: 🎥.
*⏭️ Welche Schritte sind jetzt geplant?*_Ab Mitte 2026:_ Anpassung der Dienstposten Feldwebel/Bootsmann bis Stabsfeldwebel/-Bootsmann zu maximal Hauptfeldwebel/-Bootsmann.
_Bis Ende 2026:_ Vorlage eines aktualisierten und leistungsgerechten Beurteilungsbildes.
➡️ Grundlage für die Neustrukturierung.
_Parallel:_ Überarbeitung der Dienstposten-Strukturen in der gesamten Bundeswehr.
_Ab Anfang 2027:_ Schrittweise Umsetzung der neuen Strukturen.
Ab dann auch wieder Beförderungen zum Stabsfeldwebel/-Bootsmann möglich.
🔗Soldatinnen und Soldaten finden mehr Infos dazu auch auf *Ynside*