Vertragsstrafe 45 EUR vom privaten Parkraumdienst – wie tragfähig sind diese Argumente?
Hallo zusammen,
ich möchte einer Geldstrafe widersprechen nur weil ich ein paar Minuten geparkt habe, um kurz in meine Wohnung zu gehen und mein Handy zu holen, das ich vergessen hatte. Als ich zurückkam, lag der Zettel schon am Auto, als hätte jemand nur darauf gewartet. 45 EUR vom privaten Parkraumdienst (kein Bußgeld, keine Behörde).
Bevor ein etwaiges Anschreiben kommt, würde ich gern eure Einschätzung zu folgenden Punkten:
- AGB-Tafel auf der Rückseite des Schildes: vom Auto bei Einfahrt nicht sichtbar.
- Schrift der AGB-Tafel sehr klein: aus normaler Entfernung kaum lesbar.
- Vertragsstrafenbetrag auf dem Hauptschild überklebt: nachträglich geändert.
- Online-AGB nur als JPG-Bilddatei: nicht durchsuchbar/kopierbar.
- Halter ≠ Fahrer: keine Halterhaftung im Zivilrecht.
Alles fotografisch dokumentiert.
Wie stark sind diese Punkte (§ 305 Abs. 2 BGB, § 307 BGB) realistisch vor Gericht und im außergerichtlichen Schriftverkehr?
Versandet das nach Widerspruch erfahrungsgemäß, oder folgt typischerweise Inkasso/Mahnbescheid?
Etwas übersehen?
u/Competitive-Crow565 — 14 days ago