Wohnungsübergabe Klauseln Mietvertrag
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Hi zusammen, ich ziehe im Moment aus meiner Wohnung aus, ich war 6 Jahre drin. Durch den Holzofen und daraus folgenden Ascheflug haben wir letztes Jahr gestrichen. Nun streichen wir gerade erneut die schlimmsten stellen. Ich habe ein freundschaftliches Verhältnis mit dem Vermieter da wir uns 15 Jahre kennen.
Allerdings ist er ein Pfennigfuchser und ich habe die Vermutung dass er alles bemängelt wo wir nicht sauber gestrichen haben oder in der küche leichte abdrücke von Bildern zu sehen sind (3 Stück).
Da die Mietzeit ein geben und nehmen war sehe ich es nicht ein falls er bei der übergabe mehr nehmen als geben will um auf meine Kosten die Bude flott zu machen.
Als Beispiel hätte er verlangt dass ich die Marmorplatten der Heizung abmontieren um dahinter sauber zumachen was ich ihm schon ausgeredet habe da es fest verbaute Sachen sind. Staubwedelar wir muss reichen.
Schäden die ich kenne werden im Protokoll direkt mit Schadennummer der Haftpflicht versehen. Falls er wegen anderen Sachen stunk macht werde ich das Protokoll nicht unterschreiben und ihm mitteilen dass ich es dem Mietverein zur prüfung vorlege wo ich mich direkt anmelden werde.
Nach meinem Verständnis sind eigentlich alle Klauseln ungültig wenn er sich querstellt. Denn beim abziehen auf meine Kosten hört auch für mich delie Freundschaft auf.
Den Verwalter der sowieso ungültigen salvatorrischen Klausel gibt es nicht mehr.
- Schönheitsreparaturen
§ 7 Schönheitsreparaturen
7.1 Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen an Wänden und Decken der Küchen, Bäder und Duschräume der Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten fachgerecht auszuführen. Die Schönheitsreparaturen an den Innenseiten von Fenstern und Außentüren, an Innentüren sowie an Heizkörpern einschließlich Heizrohre sind im Allgemeinen alle sieben Jahr, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen. Die übernommenen Schönheitsrenovierungen sind nach Bedarf unter Berücksichtigung der Abnutzung durch den Mietgebrauch des Mieters durchzuführen.
7.2 Sämtliche durch Rauch und/oder Nikotin entstandenen Schäden, auch Geruchsschäden an und in der Mietsache insbesondere an Holzdecken, Fenstern, Balkon- und Terrassentüren incl. Schließvorrichtungen und so weiter und/oder an mitvermietetem Mobiliar und/oder technischem Gerät wie Einbauküche, Lampen, Abluftvorrichtungen und ähnlichem sind vor der Rückgabe an den Vermieter von dem Mieter in vollem Umfang und auf seine Kosten zu beseitigen. Auf diese Vereinbarung wurde der Mieter ausdrücklich hingewiesen und bestätigt diese Vereinbarung vollinhaltlich mit seiner Unterschrift ausdrücklich.
2. Wohnungsübergabe / Rückgabe der Mietsache
§ 14 Rückgabe der Mietsache
14.1 Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietsache vollständig geräumt und in fachgerechtem und ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Alle Schlüssel, auch die vom Mieter selbst beschafften, sind dem Vermieter zu übergeben. Beschädigungen der Mietsache, die der Mieter oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht haben, sind zu beseitigen.
14.2 Einrichtungen, mit denen der Mieter die Mietsache versehen hat, darf der Mieter wegnehmen. Der Vermieter kann die Ausübung dieses Wegnahmerechts durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung abwenden, es sei denn, dass der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Wegnahme hat.
14.3 Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert, § 545 BGB findet keine Anwendung.
3. Schlussklauseln (Haftungsausschluss & Salvatorische Klausel)
Haftungsausschlussklausel des Vermittlers:
Dieser Vertrag wurde auf Bitte des Vermieters und gemäß seiner Angaben von Immobilien xxx erstellt, er war im Vorfeld nicht Gegenstand der Verhandlungen. Im Rahmen einer bzw. dieser Gefälligkeit wurde der Vermieter ausdrücklich auf diese Haftungsausschlusserklärung hingewiesen. Hierbei handelt sich es um eine Gefälligkeit ohne jede Berechnung bzw. Vergütung, in diesem Fall auch nicht für den Mieter. Dies betrifft auch die Provisionspflicht. Eine Provisionszahlung wegen Vermittlung der Mietsache wurde mit dem Mieter nicht vereinbart und erfolgt nicht. Die bestätigt der Mieter ausdrücklich mit seiner Unterschrift. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für den Inhalt sowie für die rechtmäßige Richtigkeit dieses Vertrages keinerlei Haftung von Immobilien xxx übernommen wird. Sollte sich aus diesem Vertrag ein Rechtsstreit ergeben, so können daher keinerlei Haftungsansprüche an Immobilien xxx abgeleitet werden. Dies erkennen beide Parteien mit ihrer Unterschrift unter diesem Mietvertrag ausdrücklich an.
Sollte(n) eine/mehrere Bestimmung(en) dieser Klausel unwirksam sein oder werden, ist/sind sie durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt bei Lückenhaftigkeit. Die übrigen Bestimmungen dieser Klausel werden durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen nicht berührt.
§ 19 Schriftform/Salvatorische Klausel
19.1 Andere als die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
19.2 Sollte(n) eine/mehrere Bestimmung(en) dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, ist/sind sie durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt bei Lückenhaftigkeit. Die übrigen Vertragsbestimmungen werden durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen nicht berührt.