Rentenversicherung fordert Tausende Euro wegen Scheinselbstständigkeit - Haftet der Auftraggeber?
Ich habe von Mitte 2024 bis Ende 2025 als freiberuflicher IT-Supporter für eine kleine Agentur in Berlin gearbeitet. Es war mein einziger Kunde, ich hatte feste Arbeitszeiten im Büro und war komplett in deren Team integriert. Damals dachte ich mir nichts dabei, weil das Geld stimmte und ich dringend Berufs erfahrung brauchte.
Jetzt kam der Schock. Die Deutsche Rentenversicherung hat eine Betriebsprüfung bei der Agentur durchgeführt und festgestellt, dass eine Scheinselbstständigkeit vorlag. Ich habe ein Schreiben bekommen, in dem von mir rückwirkend Pflichtbeiträge in Höhe von fast 5.000 Euro gefordert werden.
Der Geschäftsführer der Agentur hat mich sofort kontaktiert. Er meint, wir hätten einen Dienstvertrag unterschrieben und ich hätte versichert, dass ich mich um alle Steuern und Abgaben selbst kümmere. Er verlangt von mir, dass ich bei der Anhörung angebe, ich hätte auch andere Kunden gehabt und meine Arbeitszeiten frei einteilen können, um den Bescheid anzufechten.
Wenn ich das nicht tue, droht er mir mit Schadensersatzforderungen, weil ich gegen unsere vertragliche Vereinbarung verstoßen hätte. Ich bin völlig überfordert. Soweit ich weiß, muss der Arbeitgeber bei Scheinselbstständigkeit die Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, nicht der Arbeitnehmer.
Stimmt das rechtlich oder kann die Agentur die Kosten über den Zivilweg von mir zurückforden? Ich habe Angst, dass ich mich strafbar mache, wenn ich bei der DRV lüge, aber ein teurer Rechtstreit gegen die Agentur macht mir auch Angst. Was sind hier meine nächsten Schritte?