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Kann ich mitgemieteten Kühlschrank als Mieter ersetzen?
Hallo,
ich wohne seit paar Monaten in einer Mietwohnung in München. Die Küche, inklusive Kühlschrank, ist mitvermietet. Nun ist der Kühlschrank allerdings ein Einbaukühlschrank aus den 80ern (Tatsache, steht so in der Anleitung..) und hat ein mini integriertes Gefrierfach, welches 1. nicht gut gefriert und 2. regelmäßig vereist.
Nun wäre meine Frage wie da die Rechtslage ausschaut. Soll ich versuchen die Vermieter (ist eine Hausverwaltung) zu überzeugen, dass ich einen neuen Kühlschrank kaufe und diesen nach meinem Auszug irgendwann dann an die Vermieter verkaufe? Da es ein Einbaukühlschrank ist, würde er mir nach einem potenziellen Auszug nichts bringen.
Kennt sich jemand aus und weiß, was die beste Lösung wäre? Danke im Voraus!
u/Cyborg_2200 — 26 days ago