u/DerNunNervoeseMieter

Schaden verursacht, welche Kosten kommen auf mich zu?

Hallo zusammen,

leider brauchte ich etwas Hilfe in einer unschönen Sachlage. Ich war vor ein paar Tagen mit einem Freund feiern, in der Wohnung eines andere Typen (Freund des Freundes, ich selber habe kenne ihn nicht wirklich). Soweit so gut, es waren ein paar Leute da, haben getrunken und Musik gehört.

Ich bin dann mit ein paar von den Leuten in ein separates Zimmer gegangen, wo ich aus versehen mein Bier über einen alten Fernseher gekippt habe (ist so ein alter Röhrenfernseher, habe dich Flasche dort abgestellt gehabt und später umgeworfen).

Der Besitzer war richtig angepisst. Natürlich habe ich zugegeben, dass ich es war, und auch gleich Geld angeboten, was er aber erstmal ablehnte. Er sagte, er müsste erst schauen, wie hoch der Schaden ist. Ich habe ihm dann meine Kontaktdaten gegeben und bin gegangen.

Nun, knapp eine Woche später, kam eine Nachricht von ihm. Der Fernseher ist angeblich komplett hinüber und er will fast 2.000 Euro von mir. Wie es aussieht ist das anscheinend ein spezieller Fernseher (irgendein alter Fernseher mit integrierter Nintendo Konsole, keine Ahnung was genau, da kenne ich mich nicht aus), und da diese Sammlerstücke sind werden die für 2.000-3.000 verkauft.

Nun ist das Problem, dass ich weder 2.000 Euro einfach so zur Verfügung habe, noch habe ich eine Haftpflichtversicherung. Nun stellen sich mir diese Fragen.

  1. Stimmen die 2.000 Euro? Eigentlich muss man ja nur den Zeitwert ersetzen. Wie sieht das aber bei Dingen aus, die nicht mehr hergestellt werden, in den Kreisen als Sammlerobjekte gelten und dementsprechend teuer sind?
  2. Wie kann ich evtl. nachweisen, dass der Fernseher doch repariert werden kann?

Ich bedanke mich gleich schon einmal für eure Antworten!

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Patientenverfügung ignorierbar?

Hallo, ich hätte eine (theoretische) Frage bezüglich Patientenverfügungen und deren Gültigkeit.

Einmal angenommen, Person X beschließt, sich das Leben zu nehmen. Da Person X nicht von Angehörigen aufgefunden werden will, benachrichtigt sie vorher noch die Polizei über den Selbstmordversuch, und nach der Benachrichtigung wird dieser durchgeführt.

Polizei erscheint mit Notfallsanitäter/Notarzt, Person X wird noch lebend, aber in kritischen Zustand, aufgefunden. Auf dem Tisch liegt eine Patientenverfügung, die jegliche lebenserhaltenden oder lebensverlängernden Maßnahmen ablehnt.

Dürften Ärzte/Sanitäter entgegen der Verfügung handeln, da man davon ausgehen kann, dass diese nicht unter freien Willen bzw. unter klarer geistiger Verfassung verfasst wurde?
Oder ist die Verfügung gültig, und es darf nicht eingegriffen werden?

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u/DerNunNervoeseMieter — 2 months ago