▲ 11 r/Rettungsdienst
Dauernachtwache bekommt denselben Nachtzuschlag wie gelegentliche Nachtdienste
Bei uns gibt es Kollegen, die fast ausschließlich nachts arbeiten, und andere, die nur gelegentlich Nachtdienste übernehmen. Der prozentuale Nachtzuschlag ist für beide Gruppen identisch.
Ein Kollege meinte, bei dauerhafter Nachtarbeit könne ein höherer Ausgleich angemessen sein als bei einzelnen Nachtschichten.
Tarifvertraglich ist unsere konkrete Konstellation nicht ganz eindeutig.
Ist das wirklich ein allgemeiner Grundsatz oder hängt das komplett vom Tarifvertrag beziehungsweise Arbeitsvertrag ab? Und wird bei solchen Fragen nur auf den Geldzuschlag geschaut oder kann Freizeitausgleich ebenfalls eine Rolle spielen?
Erfahrungen aus Rettungsdienst oder anderen echten Nachtbetrieben wären interessant.
u/Different-Web8551 — 4 days ago