Mahnung nach Zahlung erhalten
Folgende Situation. Meine Mutter hat am 8.5 Abends per Echtzeitüberweisung eine bereits länger offene Rechnung bezahlt. Heute (dem 20.05) haben wir vom Amtsgericht einen Mahnbescheid bekommen. Auf den Dokumenten steht, dass der Bescheid am 13.05 ausgestellt wurde basierend auf einem Antrag der am 8.05. eingegangen ist.
Da wir glauben das die Zahlung eher Abends stattgefunden hat und da der Antrag ja schon am 8.05 eingegangen ist, kann man wohl davon ausgehen, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung, der Antrag noch legitim war. (Wir hatten auch von dem Dienstleister eine nicht gerichtliche Mahnung bekommen). Zum Zeitpunkt der Antragsausstellung war der Betrag sicher schon beglichen.
Die Frage ist, wie geht man da jetzt vor. Erhebt man komplett Widerspruch? Erhebt man Widerspruch nur gegen den Hauptbetrag und zahlt Zinsen und Verfahrenskosten? Erhebt man keinen Widerspruch und zahlt einfach so die Zinsen/Prozesskosten und hat dann die beiden Konto auszüge zusammen um zu zeigen, dass die Rechnung bezahlt ist?
TLDR: Müssen wir die Kosten ausserhalb der Hauptforderung zahlen? Ja/Nein. Widersprechen wir den schon gezahlten Teilen oder lassen es einfach und haben ja den überweisungs bescheid um zu sagen es ist ja schon beglichen, was ja wenn wir jetzt zahlen würden auch nicht anders funktionieren würde.
Macht es irgendeinen Sinn mit dem Antragsteller nochmal direkt Rücksprache zu halten weil der das Verfahren ohne Kosten einstellen kann? (nehme ich nicht an)
Da das ganze über mich läuft will ich nur sichergehen das es optimal gelöst wird und ich mich nicht noch weiter mit dem Mist rumschlagen muss.
EDIT: Im Mahnbescheid steht: "Für den Fall eines Widerspruchs hat der Antragsteller die Surchführung des streitigen Verfahrens beantragt".
Verstehe ich das richtig, dass wenn ich also widerspreche, das ganze automatisch "eskaliert" wird. Wobei ja auch wieder Kosten entstehen die irgendjemand zahlen muss.