

Reifen durch Schraube gelocht, Versicherung lehnt Schaden ab
Hallo zusammen,
ich bin mit meinem Vorderreifen über eine Schraube gefahren. Der Reifen wurde dadurch irreparabel beschädigt und musste ersetzt werden. Da die Reifen bereits entsprechend abgefahren waren, mussten am Ende alle vier Reifen getauscht werden.
Die Volkswagen Versicherung lehnt eine Kostenübernahme jedoch mit Verweis auf die Versicherungsbedingungen ab:
“Reifenschäden sind gemäß den Besonderen Bedingungen für die Dienstleistung KaskoSchutz ausgeschlossen.”
Was ich daran nicht verstehe: Das war kein Verschleiß, sondern ein plötzlich eingetretener Schaden durch einen Fremdkörper auf der Fahrbahn.
Noch merkwürdiger finde ich, dass derselbe Schaden vermutlich versichert gewesen wäre, wenn jemand den Reifen absichtlich aufgeschlitzt hätte (Vandalismus), oder bei einem Unfall mit Blechschaden der Reifen beschädigt wurde. Die Ursache wäre dann zwar eine andere, das Ergebnis aber identisch: Der Reifen ist Kap IItt und muss ersetzt werden.
Außerdem kann man doch gar nicht ausschließen, dass eine Schraube absichtlich auf der Straße gelandet ist. Wo zieht die Versicherung hier die Grenze?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann erklären, warum ein solcher Schaden ausgeschlossen wird? Für mich wirkt diese Abgrenzung zwischen versichertem und nicht versichertem Ereignis ziemlich willkürlich.
Danke für eure Einschätzungen!