
Schönheitsreparaturen/Streichen beim Auszug?
Ich ziehe Ende Juni aus meiner Wohnung aus und meine Vermieterin hat mich noch einmal schriftlich darauf hingewiesen, dass die im Mietvertrag festgehaltenen Schönheitsreparaturen zu verrichten sind und die Wohnung frisch gestrichen übergeben werden muss. Ich habe sie damals ohne frischen Anstrich und unrenoviert (allerdings auch nicht akut renovierungsbedürftig) übernommen und nun 10 Jahre hier gewohnt.
Freunde haben mich darauf hingewiesen, dass solche Klauseln wie die im Bild inzwischen unwirksam sind und ich eigentlich weder renovieren noch streichen muss. Nun habe ich aber Angst, dass meine Vermieterin die Kaution einbehält, wenn ich es nicht mache.
Der Zustand der Wohnung ist ok, aber nach 10 Jahren sind natürlich schon Gebrauchsspuren vorhanden. Der Lack an den Türrahmen ist beispielsweise partiell abgeblättert, die Wände haben teilweise leichte Flecken (z.B. an Stellen, an denen ich mich oft angelehnt habe) usw.
Hat jemand von euch Erfahrungen mit diesem Thema?