

Die Korrespondenz der Woche
Rechtlicher Hinweis zur Veröffentlichung:
Ich weise darauf hin, dass der Veröffentlichung dieser Dokumente keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.
Kein Widerspruch:
Der Präsident des Sozialgerichts Frankfurt, Prof. Dr. Müller, wurde in meinem Schreiben vom 05.05.2026 explizit darüber informiert, dass eine Veröffentlichung der Korrespondenz auf öffentlichen Plattformen (u. a. zur öffentlichen Kontrolle) vorgesehen ist. Einem solchen Vorhaben wurde seitens des Gerichts im Antwortschreiben vom 06.05.2026 nicht widersprochen.
- DSGVO-Konformität: Die Veröffentlichung erfolgt unter strikter Wahrung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Private Daten wurden unkenntlich gemacht. Da es sich bei dem Antwortschreiben um ein amtliches Dokument eines Behördenleiters in Ausübung seines Amtes handelt, besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Transparenz der Justizverwaltung (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. den Informationsfreiheitsgesetzen).
- Kein Verstoß gegen § 353d StGB: Da es sich hierbei nicht um eine bloße Wiedergabe einer amtlichen Aufzeichnung aus einem laufenden Strafverfahren handelt, sondern um Verwaltungskorrespondenz zur Auskunftspflicht, liegt kein Verstoß gegen das Verbot der Veröffentlichung amtlicher Dokumente vor.
Die Statik der Transparenz ist hier durch das Prinzip der impliziten Duldung nach vorheriger Ankündigung abgesichert.
Hinweis zur Namensnennung:
Die Nennung von Herrn Prof. Dr. Müller erfolgt in seiner Eigenschaft als Präsident des Sozialgerichts Frankfurt. Als Leiter einer staatlichen Behörde handelt er hier als Amtsträger. Die Veröffentlichung seines Namens im Kontext dieser amtlichen Korrespondenz ist vom berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit gedeckt und verstößt nicht gegen die DSGVO, da die Amtsausübung staatlicher Stellen der öffentlichen Kontrolle unterliegt.