Wohnung im Eigenheim vermieten - Vater will Räume innerhalb der Wohnung für sich behalten.
Hallo Community,
Wir besitzen ein klassisches Mehrfamilienhaus, das Dachgeschoss ist separat über eine Außentreppe erreichbar. Im Dachgeschoss befindet sich eine separate Wohnung die für die kurzfristige, auf ein Jahr beschränkte Vermietung an Lehramtsanwärter (Referendiariat) freigegeben werden soll. Leider möchte mein Vater zwei Räume in der Wohnung für sich "behalten" um darin persönliche Gegenstände zu lagern. Er stellt sich vor er könne ja in der Abwesenheit des Mieters oder nur nach Rücksprache mit ihm die Räume betreten. Das wäre auch nicht oft, vielleicht 1-2 mal pro Monat.
Wie schätzt ihr das ein? Wie ist die Rechtslage? Kann man sich durch eine entsprechende Klausel das Betretungsrecht sichern? Ein weiterer Aspekt ist dass die gesamte IT im Dachgeschoss beheimatet ist, weil die Netzwerkverkabelung dort zusammenläuft. Im Fehlerfall muss man also ggf. auch dort hin.
Fremde Menschen im Haus zu haben stellt einen wesentlichen Einschnitt in das aktuelle Leben dar, und auch wenn ich persönlich das Vorhaben ablehne möchte ich zumindest behaupten können es versucht zu haben.
Danke