Elterngeld-Trick möglich?
Hallo zusammen,
ich bräuchte mal eure Hilfe
Mein erstes Kind kam im Juni 2024 zur Welt.
Nun bin ich (immer noch in Elternzeit von Kind 1) schwanger mit Kind 2, voraussichtlicher ET ist Ende August 2026.
Ich habe von Juni 2026 bis Januar 2025 Basis-Elterngeld beantragt, anschließend dann bis November 2025 Elterngeld Plus bezogen.
Im November 2025 habe ich zudem die Selbständigkeit als Künstlerin angemeldet, erste Gewinne wurden aber erst in 2026 realisiert. Seit Januar 2026 übe ich noch eine geringfügige Beschäftigung aus.
Wisst ihr, ob die Tatbestände zur Verschiebung des Bemessungszeitraums für das Elterngeld für Kind 2 gegeben sind?
Das müsste nach meinem Verständnis das Kalenderjahr 2023 sein, da der Bemessungszeitraum für Selbständige ja im Kalenderjahr vor dem Mutterschutz liegt, in dem ich ja noch Elterngeld für Kind 1 bekommen habe, oder?
Kennt sich jemand aus?
Vielen Dank vorab!