u/Firm_Assignment4634

Fahrgastrechte: Zugausfall + Verspätung unter 60 Minuten

Hallo zusammen,

ich habe neulich folgende Entdeckung gemacht: Bei der Beantragung einer Entschädigung nach den Fahrgastrechten im DB Navigator gibt es die Möglichkeit „Reise nicht angetreten“, in deren Beschreibung es wörtlich heiß: „Ich bin gar nicht erst losgefahren, weil die Fahrt wegen einer zu großen Verspätung (60 Minuten) sinnlos war oder [!!] mein Zug ausgefallen ist“. In den Beförderungsbedingungen heißt es unter A.9.1.3 jedoch „Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende aufgrund einer Verspätung, eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag 60 Minuten oder mehr verspätet ankommen wird, kann er auch die Reise abbrechen oder gar nicht erst antreten.“

Meine Frage ist jetzt, da ich genau einen solchen Fall habe, ob der Zugausfall allein reicht oder ob zusätzlich mindestens 60 Minuten Verspätung vorliegen müssen? Denn gerade von Großstadt zu Großstadt fährt der nächste ICE meistens so zeitnah, dass keine Stunde Verspätung entsteht, auch wenn der eigentliche Zug entfällt.

Ich würde mich insbesondere freuen, wenn jemand konkrete Erfahrungswerte hat.

Danke euch!

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u/Firm_Assignment4634 — 3 days ago