Neuankömmling in der deutschen Miethölle sucht Hilfe
Ich bin in einer beliebten deutschen Großstadt in eine Mietfalle getappt: Mein möbliertes Zimmer wurde nach dem Verlassen des Vormieters nicht Inspiziert, zumindest einige Möbel (einschl. Bett/Matratze) sind nicht annähernd in zumutbarem Zustand.
Entsprechend bestehe ich, von der Behebung etwaiger Mietschäden abgesehen auf Schadensersatz für meine bis heute anhaltende Hotelunterbringung. Laut Mietvertrag setzt Schadensersatz bei Nichtbeziehbarkeit "Vorsatz" oder "grobe Fahrlässigkeit" voraus (ich nehme an § 276(2) BGB). Begründen würde ich letztere in der ausgebliebenen Zimmerinspektion zum Mietende (logische Aufgabe des Unternehmens i.R.d. Zimmerverwaltung) und dem Aushändigen falscher Schlüssel (verletzte Sorgfaltspflicht bei Absicherung der Mietobjekte).
Die WG-Verwaltung hat leider, wenn man Google-Rezensionen und Reddit glaubt, internationale Bekanntheit für ihre Hinhaltungstaktiken erlangt, deshalb wüsste ich gerne folgendes:
Ab wann könnten wiederholte Kontaktversuche meinerseits (ziemlich aller Ebenen der WG-Verwaltung) als Belästigung ausgelegt werden?
Welche Fristen könnte ein von mir engagierter Anwalt hier von dem Unternehmen einfordern?
Auf Reddit findet sich zumindest ein weiterer Beitrag zum WG-Verwalter, der ein nicht inspiziertes und in Konsequenz nicht bewohnbares Zimmer erwähnt: Könnte solch ein Muster (bei mehr als den zwei Datenpunkten) als "Vorsatz" gewertet werden?