Scheidung in Abwesenheit der anderen Partei.
Ich habe eine Frage bezüglich einer Scheidung in Abwesenheit der anderen Partei.
Ich (deutscher Staatsbürger) habe im Jahr 2006 im Ausland geheiratet, in das Land (nicht in Europa) in dem ich zu jener Zeit lebte. Viel später wanderten wir gemeinsam in das Vereinigte Königreich aus. Während unseres Aufenthalts dort verließ mich meine Frau. Dies geschah im Jahr 2017. Seither leben wir getrennt und haben keinerlei Kontakt zueinander; ich weiß nicht, wo sie sich aufhält (sie hat das Vereinigte Königreich verlassen), und ich verfüge über keinerlei Kontaktdaten – weder von ihr noch von ihrer Familie. Ich hatte bereits früher Anwälte eingeschaltet, da ich den Kontakt zu meinem Sohn wiederherstellen wollte. Die Anwälte erzielten jedoch keinerlei Fortschritte – vermutlich, weil es äußerst schwierig ist, jemanden ausfindig zu machen, der nicht gefunden werden möchte. Seit ihrem Fortgang im Jahr 2017 habe ich keinerlei Kontakt mehr zu meinem Kind.
Mein Sohn ist mittlerweile volljährig (über 18 Jahre alt), doch ich bezweifle stark, dass ich jemals wieder Kontakt zu ihm haben werde. Ich möchte jedoch in meinem Privatleben – insbesondere in Bezug auf neue Partnerschaften – einen Neuanfang wagen; mir ist jedoch unklar, wie dies möglich sein soll, solange ich rechtlich gesehen noch immer verheiratet bin. Die Eheschließung wurde in Deutschland niemals registriert, da ich erst seit fünf Jahren wieder hier lebe. Ich besitze keinerlei Unterlagen oder eine Heiratsurkunde.
Welche Schritte muss ich nun unternehmen, um diese Angelegenheit zu klären?