Wohnheim nicht absetzbar
Folgenden Brief vom Finanzamt erhalten:
„Die Kosten für Ihre Wohnung in XXX sind steuerlich nicht abziehbar, da Sie dort zwar einen eigenen Haushalt führen, sich aber nicht an der Haushaltsführung Ihrer Eltern in XXX beteiligen. Die Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG sind nicht erfüllt.
Ich gebe Ihnen hiermit gem. § 91 AO Gelegenheit, sich dazu innerhalb eines Monats zu äußern.
Sollte ich innerhalb dieser Frist von Ihnen keine Nachricht erhalten, werde ich wie angegeben verfahren.
Mit freundlichen Grüßen“
Ich wohne noch bei meinen Eltern und zahle keine Miete.
Das Zimmer im Wohnheim benutze ich nur für die Uni in der Vorlesungszeit. Sonst bin ich „Daheim“.
Braucht man zwingend Nachweise für eine Erste Haushaltsführung? Letztes Jahr (2024) ging exakt der gleiche Eintrag ohne Nachweise durch die Steuererklärung.