u/Garvinus

Anfechtung eines KFZ Kaufvertrags gewerblicher Händler - arglistige Täuschung

Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem einen gebrauchten Wagen (Baujahr 2019) bei einem gewerblichen Händler gekauft. Seit der Übernahme hatte ich massive Zweifel, ob der Händler mir einen wesentlichen Vorschaden arglistig verschwiegen hat, und würde gerne eure Einschätzung zu meinen rechtlichen Möglichkeiten hören.

Kurz zum Ablauf:

  • Direkt nach der Übergabe fiel mir ein Kühlmittelverlust auf.
  • In einer freien Fachwerkstatt wurde festgestellt, dass die Kühlmittelpumpe und das Thermostat defekt sind. Diese Teile wurden in Abstimmung mit dem Händler ausgetauscht, der sich anteilig an den Kosten beteiligt hat.
  • Trotz dieser Reparatur verbraucht das Fahrzeug weiterhin Kühlmittel, es ist also von weiteren, noch nicht behobenen Vorschäden auszugehen.

Im Rahmen der Arbeiten hat der Mechaniker allerdings folgendes festgestellt:

  • Am Motor und am Getriebe wurden bereits größere Arbeiten durchgeführt.
  • Die Zylinderkopfdichtung entspricht nicht mehr dem Originalzustand.
  • Es gibt Markierungen und Spuren im Motorraum und am Getriebe, die darauf hindeuten, dass Motor und Getriebe bereits ausgebaut, zerlegt und wieder eingebaut wurden.

Über diese Vorarbeiten wurde ich beim Kauf weder mündlich noch schriftlich informiert, sie tauchen auch nicht im Kaufvertrag auf.

Ich hatte dann bald den Verdacht, dass das Fahrzeug möglicherweise mit Motorschaden angekauft, instand gesetzt und dann an mich weiterverkauft wurde (der Händler bietet u. a. Motoreninstandsetzung an). Diesen Verdacht konnte ich inzwischen bestätigen:

  • Ich habe den Vorbesitzer ausfindig gemacht und mit ihm gesprochen.
  • Mir liegt der Kaufvertrag zwischen Vorbesitzer und Händler vor, in dem ein vorhandener Motorschaden ausdrücklich vermerkt ist.
  • Zusätzlich habe ich Bilder des Fahrzeugs im Zustand mit Motorschaden.

Aus meiner Sicht spricht das dafür, dass der Händler von dem Motorschaden wusste und die umfangreichen Motorarbeiten bewusst verschwiegen hat, obwohl er damit rechnen musste, dass diese Information für meine Kaufentscheidung wesentlich ist. Nach meinem Verständnis könnte hier eine arglistige Täuschung vorliegen (§ 123 BGB), weil ein relevanter Mangel/Vorschaden nicht offengelegt wurde, obwohl er dem Händler bekannt war. Unabhängig davon ob der Schaden repariert wurde kann ich ja auch gar nicht einschätzen ob und wie sachgemäß der Schaden beseitigt wurde und ob ein Austauschmotor im Fahrzeug verbaut wurde oder nicht.

Aktuell ist das Fahrzeug zwar fahrtauglich aber ich hätte es mit diesem Vorwissen nie gekauft.

Wie ist eure Einschätzung, liegt hier eine arglistige Täuschung vor und kann ich dagegen erfolgreich gerichtlich vorgehen? Der Händler lehnt eine Einigung ab, weiß aber auch nicht dass mir diese Beweise vorliegen. Ich möchte den Vetrag anfecht oder rückabwickeln um mein Geld wieder zu bekommen. Liegt hier ggfs. auch strafrechtlich ein Betrug vor?

Vielen Dank fürs Lesen und für eure Einschätzung der Lage!

edit: typos

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u/Garvinus — 4 hours ago