u/HammerGeil57

Guten Tag,

Ich bin Bartträger und muss beruflich schweren Atemschutz(G26.3) tragen. Das Tragen eines Bartes ist aus sicherheitstechnischen Gründen eigentlich nicht erlaubt.

Nun ist es so, dass ich seit meinem Eintritt in das Unternehmen (2012) durchgehend einen Dreitagebart hatte und seit mindestens 2019 einen Vollbart trage, was bis vor Kurzem auch geduldet wurde.

Heute hatte ich deswegen ein Personalgespräch mit meinem Abteilungsleiter, der Chefin der Personalabteilung, meinem direkten Vorgesetzten sowie dem Betriebsratsvorsitzenden.

Mit der Personalabteilung wurde besprochen, dass geprüft wird, welche anderen Stellen ich mit Bart ausüben könnte. Anschließend soll ich entscheiden können, ob ich mir den Bart rasiere oder eine andere Position im Unternehmen annehme. Das halte ich grundsätzlich für eine gute Lösung.

Nun zum Problem: Mein neuer Abteilungsleiter (seit dem 01.05.2026) möchte das Risiko nicht tragen. Ich habe am 18.05. eine Atemschutzunterweisung. Wenn ich dort nicht rasiert erscheine, möchte er mich unbezahlt freistellen, bis die Entscheidung mit der Personalabteilung gefallen ist. Sein Argument ist, dass ich meine Pflichten nicht erfüllen würde, wenn ich mich nicht rasiere.

Bis dahin darf ich weiterarbeiten, jedoch bestimmte Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutz erfordern, nicht mehr ausführen.

Jetzt stellt sich für mich die Frage: Darf er mich in diesem Fall unbezahlt freistellen? Und falls nicht, wie lange dauert es durchschnittlich, bis ich den entgangenen Lohn vom Unternehmen zurückfordern kann?

Ich arbeite in einer Unternehmen mir über 200 Mitarbeiter und im Flächentarifvertrag der IGBCE .

Dem Gewerkschaften Anwalt habe ich auch schon geschrieben vllt finder sich hier jemand der schon mal einer ähnlichen Situation hatte.

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u/HammerGeil57 — 15 days ago