Elterngeld bezogen trotz weiterlaufendem Gehalt vom AG – Probleme beim 2. Antrag?
Hallo liebe Community,
vielleicht kennt sich hier jemand mit Elterngeld aus oder war schon mal in einer ähnlichen Situation.
Mein Mann hat für unser erstes Kind Elterngeld im 9. und 13. Lebensmonat bezogen (der 13. Lebensmonat war im Januar 2026). Gleichzeitig hat sein Arbeitgeber – eine ausländische Firma – ihm weiterhin ganz normal sein volles Gehalt gezahlt obwohl er nicht gearbeitet hat. Das war als Unterstützung für die Familie gedacht und kam für uns ziemlich überraschend.
Jetzt erwarten wir nächsten Monat unser zweites Kind.
Mein Mann wollte diesmal Elterngeld für den 1. und 13. Lebensmonat beantragen.
Soweit wir es jetzt verstehen, müssen dafür die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate (Bemessungszeitraum) eingereicht werden. Dabei würde die Elterngeldstelle dann ja vermutlich sehen, dass während des Elterngeldbezugs beim ersten Kind weiterhin Gehalt geflossen ist.
Nun machen wir uns Sorgen, dass: die Elterngeldstelle das bemerkt, eventuell Rückforderungen für das erste Kind kommen könnten, oder es sogar Probleme wegen fehlender Mitteilung geben könnte.
Im Schreiben stand damals unter anderem:
„Mitwirkungsverpflichtung: Sie sind verpflichtet, der Elterngeldstelle jede Änderung in den Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen. Dies trifft insbesondere zu, wenn eine – auch nur geringfügige – Erwerbstätigkeit aufgenommen wird oder Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zufließen.“
Hat jemand Erfahrung damit oder weiß, wie streng das gehandhabt wird?
Wir überlegen gerade, ob wir das besser proaktiv ansprechen sollten.
Danke euch 🙏