Erstattungen durch DB bei Dienstreisen
Nabend zusammen,
an die Kolleginnen und Kollegen, die längere Dienstreisen mit der Deutschen Bahn durchführen, stoßt ihr Erstattungen aufgrund von Verspätungen/Ausfällen an, auch wenn der Dienstherr die Reisekosten im Voraus bezahlt hat?
Ich hörte von Kollegen aus anderen Behörden, dass sie dies nur tun, wenn die Kosten vorgestreckt wurden und der Prozess daher nicht über die Reisekostenstelle läuft.
Bestehen hierzu Prozesse in euren Reisekostenstellen?
Vorab: Unsere Reisekostenstelle habe ich hierzu noch nicht befragt, ist aber geplant.
u/HansaPilzBest — 14 days ago