u/HithereimThresh

Bürgergeld Rückforderung wegen Zuflussprinzip - Sonderfall in Verbindung mit Einstiegsgeld

Hey zusammen,
ich brauche mal eine Einschätzung, vielleicht liest ja ein Jobcenter-Mitarbeiter oder Anwalt mit wenn ich viel Glück habe.

Ich habe ab 01.02. einen neuen Job angefangen. Das Jobcenter hat das auch komplett begleitet/gewusst, weil mein Arbeitgeber mich nur eingestellt hat unter der Voraussetzung, dass das Jobcenter die ersten 6 Monate 50% vom Gehalt übernimmt .(Zuschuss an den Arbeitgeber da ich mittlerweile schon 5 Jahre nicht mehr Berufstätig war . Umschulung + Jobsuche).

Das wurde bewilligt und das ist mittlerweile echt selten geworden. Für meinen Sachbearbeiter war ich der erste Fall wo Einstiegsgeld bewilligt wurde nachdem die vergabe streng angezogen worden ist Deshalb sollte ich auch meine Gehaltszuflüsse/Kontoauszüge einreichen.

Jetzt kam der Hammer: Das Jobcenter fordert den kompletten Monat Februar (ca. 1.179 €) zurück, weil mein erstes Gehalt für März schon am 26.02. auf dem Konto war (Arbeitgeber zahlt am Monatsende im Voraus). Begründung: Zuflussprinzip

Ich verstehe die Logik, aber es fühlt sich komplett absurd an, dass ich wegen 2 Tagen gleich einen ganzen Monat zurückzahlen soll – zumal das Jobcenter das Setup mit Arbeitgeber-Zuschuss selbst mitgetragen hat und alles offen war.

Hintergrund: Ich bin gelernter Koch, habe nach Corona eine Umschulung zum Mediengestalter gemacht (Jobs waren rar) und bin mega froh, endlich was gefunden zu haben. Ich habe Widerspruch eingelegt (inkl. Aussetzung/Billigkeit), aber ich weiß nicht, wie sinnvoll das ist, wenn die Rechtslage streng ist.

Hat ein Billigkeitserlass (§44 SGB II) / Vertrauensschutz in so einem Fall realistische Chancen?

Gibt’s Urteile/Erfahrungen, wo bei “Gehalt im Voraus/Monatsende” anders entschieden wurde?

Junge junge junge.... Was ein Absurder Schwachsinn (-:

Danke euch im Voraus !

reddit.com
u/HithereimThresh — 3 days ago