u/Horszt

Gleitzeit offiziell bis 19 Uhr – Gebäude in den Ferien aber schon um 16 Uhr zu.

Hallo zusammen,

ich wollte mal die Schwarmintelligenz im öffentlichen Dienst befragen, weil ich gerade nicht weiß, wie üblich oder fair die Situation ist.

Bei uns gibt es eine Dienstvereinbarung zur Gleitzeit, laut der die Arbeitszeit grundsätzlich zwischen 6:00 und 19:00 Uhr erbracht werden kann.

Jetzt ist es aber so, dass in den Schulferien das Gebäude, in dem ich arbeite, schon um 16:00 Uhr von den Hausmeistern abgeschlossen wird. Meine direkte Vorgesetzte sitzt an einem anderen Standort und meinte sinngemäß nur: „Für mich klappt das, ich komme halt früher.“

Das Problem bei mir: Ich pendle anderthalb Stunden pro Strecke und nutze die spätere Arbeitszeit bewusst, damit mein Alltag überhaupt einigermaßen funktioniert. Mir wurde vor Arbeitsbeginn auch nie kommuniziert, dass die Gleitzeit in den Ferien faktisch eingeschränkt ist.

Ich bin meistens alleine in dem Gebäude und verstehe natürlich, dass Hausmeister irgendwann Feierabend machen. Gleichzeitig frage ich mich aber:
Wenn offiziell per Dienstvereinbarung Gleitzeit bis 19 Uhr gilt, kann sie dann praktisch dadurch eingeschränkt werden, dass das Gebäude schon um 16 Uhr geschlossen wird?

Mir geht’s auch gar nicht ums „Recht haben“, sondern eher darum, ob andere ähnliche Situationen kennen und wie dort Lösungen aussehen.
Zum Beispiel:

* Schlüssel / Transponder für Mitarbeitende?
* Sonderregelungen in den Ferien?
* Andere Räume oder Standorte nutzen?
* Mobile Arbeit als Ausgleich?

Wie würdet ihr das einschätzen? Bin ich da zu unflexibel oder ist der Punkt nachvollziehbar?

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u/Horszt — 10 days ago