u/Impressive_Car_5893

Hallo zusammen, eine kurze Frage:

Gibt es Situationen, in welchen es als Privatperson bzw. als Kleingewerbe erlaubt ist, Unternehmen für Kooperationen oder Sponsorings zu kontaktieren?

Juristisch kenne ich mich nicht aus, aber im § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG steht doch, dass so etwas erlaubt ist, wenn ein "sachliches Interesse" besteht.

Lässt sich das überhaupt definieren? Wenn man z.B. von einer Veranstaltung ausgeht, wo eine Firma zielgruppentechnisch von Werbung profitieren könnte, reicht das schon, so einen Anruf zu legitimieren? Und gibt es Unterschiede, ob dies privat oder geschäftlich (Vermittlungsleistung) erfolgt?

Und sollte es dennoch mal zu Konflikten kommen, wie hoch ist das tatsächliche Abmahnpotential?

Danke schonmal im Vorraus!

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u/Impressive_Car_5893 — 23 days ago